Wird an Ihrem Wohngebäude ein Gerüst aufgestellt, ist die dadurch bedingte Gefahrerhöhung in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung automatisch mitversichert – eine gesonderte Meldung an den Versicherer ist nicht erforderlich.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Basic folgendes für die Gefahrerhöhung durch ein Gerüst:
- Die durch das Aufstellen eines Gerüstes am Versicherungsort bedingte Gefahrerhöhung ist automatisch mitversichert.
- Sie muss dem Versicherer nicht gesondert gemeldet werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn an Ihrem Zuhause ein Gerüst errichtet wird – etwa für Reparaturen oder Renovierungen – steigt normalerweise das Risiko, dass Unbefugte leichter ins Gebäude gelangen. In diesem Tarif ist diese erhöhte Gefahr bereits eingeschlossen. Sie müssen also nicht extra beim Versicherer Bescheid geben, wenn ein Gerüst aufgestellt wird.
Häufige Fragen
Muss ich melden, wenn an meinem Haus ein Gerüst aufgestellt wird?
Nein. Die durch das Aufstellen eines Gerüstes am Versicherungsort bedingte Gefahrerhöhung muss dem Versicherer nicht gesondert gemeldet werden.
Ist die Gefahrerhöhung durch ein Gerüst mitversichert?
Ja. Die durch ein Gerüst am Versicherungsort bedingte Gefahrerhöhung ist automatisch mitversichert.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Basic.