Wer in der Hausratversicherung Basic der Janitos Versicherung abgesichert bleiben möchte, muss bestimmte Sicherheitsvorschriften beachten: Schließvorrichtungen, vereinbarte Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen betätigen, funktionsfähig halten und Mängel unverzüglich beseitigen. Was bei Verletzung dieser Obliegenheiten droht, erfahren Sie hier.
(1) Verlassen der Wohnung:
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B. Gang zum Briefkasten oder Mülleimer).
(2) Gebrauchsfähiger Zustand:
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
(3) Verletzung der Obliegenheiten:
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 8.3 VHB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Sie sollen Ihre Wohnung beim Verlassen sicher abschließen und vereinbarte Sicherungen sowie Einbruchmeldeanlagen aktivieren – außer bei ganz kurzer Abwesenheit. Diese Sicherungen müssen zudem funktionsfähig bleiben und Defekte sind sofort zu beheben. Halten Sie sich nicht daran, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Muss ich bei jedem Verlassen der Wohnung abschließen?
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird, etwa beim Gang zum Briefkasten oder Mülleimer.
In welchem Zustand müssen die Sicherungen sein?
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Was passiert, wenn ich diese Vorschriften verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 8.3 VHB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Gilt die Abschließpflicht auch bei sehr kurzer Abwesenheit?
Nein. Die Pflicht, alle Schließvorrichtungen und Sicherungen zu betätigen und Einbruchmeldeanlagen einzuschalten, gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird, zum Beispiel beim Gang zum Briefkasten oder Mülleimer.
Dokumentversion: 2024.07