Wer bei der Janitos Versicherung eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, erfährt hier, wie der Versicherungsschutz nach einem Versichererwechsel greift, wenn sich der genaue Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht bestimmen lässt und die Schadenmeldung in die laufende Vertragszeit fällt.
Tritt nach einem Wechsel des Hausratversicherers ein Schaden ein, dessen genauen Zeitpunkt des Schadeneintritts der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gemäß Abschnitt B 2 VHB 2010) der Janitos Versicherung AG fällt.
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung greift, wenn Sie den Hausratversicherer gewechselt haben und ein Schaden auftritt, bei dem selbst ein Gutachten nicht klären kann, wann genau er entstanden ist. Entscheidend ist dann, ob die Schadenmeldung während der Laufzeit Ihres Vertrags bei Janitos eingeht. Wird der gleiche Schaden zusätzlich bei einem anderen Versicherer gemeldet, kann Janitos sich Ansprüche gegenüber diesem Versicherer vorbehalten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer reguliert den Schaden, wenn der Zeitpunkt unklar ist?
Die Janitos Versicherung AG tritt in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit der Janitos Versicherung AG fällt und der genaue Zeitpunkt des Schadeneintritts auch durch ein Gutachten nicht bestimmt werden kann.
Was ist maßgeblich, wenn der Schadenzeitpunkt nicht feststellbar ist?
Maßgeblich ist, ob der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gemäß Abschnitt B 2 VHB 2010) der Janitos Versicherung AG fällt.
Was passiert, wenn der Schaden bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde?
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Gilt diese Regelung auch nach einem Versichererwechsel?
Ja, sie gilt, wenn nach einem Wechsel des Hausratversicherers ein Schaden eintritt und dessen genauer Zeitpunkt nicht bestimmt werden kann.