Wer bei der Janitos Versicherung eine Hausratversicherung hat, genießt beim Umzug uneingeschränkten Versicherungsschutz am neuen Wohnort – selbst dann, wenn der Umzugsbeginn nicht sofort gemeldet wird. Auch ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht bleibt bestehen.
Verlängerte Meldefrist bei Wohnungswechsel:
Abweichend von Abschnitt A 11.1 VHB 2010 besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz auch am neuen Versicherungsort, wenn der Beginn des Umzugs dem Versicherer nicht unmittelbar mitgeteilt wird.
- Im Schadenfall wird die vereinbarte Versicherungssumme zugrunde gelegt.
- Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht verliert seine Gültigkeit nicht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, ist Ihr Hausrat auch in der neuen Wohnung geschützt – und zwar auch dann, wenn Sie den Umzugsbeginn nicht sofort mitteilen. Im Schadenfall gilt weiterhin die vereinbarte Versicherungssumme, und ein bereits vereinbarter Verzicht auf den Unterversicherungseinwand bleibt bestehen. Das gibt Ihnen beim Wohnungswechsel zusätzlichen Spielraum.
Häufige Fragen
Bin ich am neuen Wohnort versichert, wenn ich den Umzug nicht sofort melde?
Ja. Abweichend von Abschnitt A 11.1 VHB 2010 besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz auch am neuen Versicherungsort, wenn der Beginn des Umzugs dem Versicherer nicht unmittelbar mitgeteilt wird.
Welche Versicherungssumme gilt im Schadenfall nach dem Umzug?
Im Schadenfall wird die vereinbarte Versicherungssumme zugrunde gelegt.
Bleibt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht beim Wohnungswechsel bestehen?
Ja. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht verliert seine Gültigkeit nicht.
Auf welche Regelung bezieht sich die verlängerte Meldefrist?
Sie gilt abweichend von Abschnitt A 11.1 VHB 2010 und betrifft die Meldung des Umzugsbeginns an den Versicherer.