Wer in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Basic keine gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Rauchmelder installiert, muss keine Kürzung fürchten: Diese Nichtinstallation gilt ausdrücklich nicht als Obliegenheitsverletzung.
Abweichend von Abschnitt B 8.1.1 (1) VHB 2010 gilt:
Die Nichteinhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften zur Installation von Rauchmeldern in den versicherten Räumlichkeiten gilt nicht als Obliegenheitsverletzung.
Was bedeutet das konkret?
Selbst wenn in den versicherten Räumen vorgeschriebene Rauchmelder fehlen, wertet der Versicherer dies nicht als Verletzung einer Obliegenheit. Diese Regelung weicht bewusst von der Standardvorschrift des Abschnitts B 8.1.1 (1) VHB 2010 ab und stellt den Versicherungsnehmer in diesem Punkt besser.
Häufige Fragen
Gilt die fehlende Rauchmelder-Installation als Obliegenheitsverletzung?
Nein. Die Nichteinhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften zur Installation von Rauchmeldern in den versicherten Räumlichkeiten gilt nicht als Obliegenheitsverletzung.
Von welcher Regelung weicht der Tarif ab?
Die Regelung gilt abweichend von Abschnitt B 8.1.1 (1) VHB 2010.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Basic.
Auf welche Räume bezieht sich die Regelung?
Sie bezieht sich auf die versicherten Räumlichkeiten, in denen gesetzliche oder behördliche Vorschriften zur Installation von Rauchmeldern bestehen.