Die Janitos Versicherung schützt in der Hausratversicherung auch vor Diebstahl versicherter Sachen aus verschlossenen Behältnissen außerhalb oder außen an Gebäuden – etwa aus Kundenschließfächern oder Metallspinden. Erfahren Sie, welche Voraussetzung gilt, wie hoch die Entschädigung ist und welche Gegenstände ausgeschlossen sind.
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus verschlossenen Behältnissen, die außerhalb bzw. außen an Gebäuden angebracht und gegen Diebstahl bzw. die einfache Wegnahme gesichert sind (z. B. Kundenschließfächer, Metallspinde oder -schränke).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Das Behältnis muss aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet worden sein.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Wertsachen inkl. Bargeld
- elektrische, elektronische und optische Geräte
Was bedeutet das konkret?
Werden versicherte Sachen aus einem verschlossenen Behältnis gestohlen, das außen oder außerhalb eines Gebäudes angebracht ist – zum Beispiel ein Kundenschließfach oder ein Metallspind –, greift der Schutz nur, wenn das Behältnis dabei aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde. Die Leistung ist je Versicherungsfall gedeckelt, und bestimmte Gegenstände wie Wertsachen, Bargeld sowie elektrische, elektronische und optische Geräte sind hierbei nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Behältnisse sind gemeint?
Verschlossene Behältnisse, die außerhalb bzw. außen an Gebäuden angebracht und gegen Diebstahl bzw. die einfache Wegnahme gesichert sind, zum Beispiel Kundenschließfächer, Metallspinde oder -schränke.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass das Behältnis aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Welche Gegenstände sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Wertsachen inklusive Bargeld sowie elektrische, elektronische und optische Geräte.