Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Basic ist Vandalismus auch dann versichert, wenn der Täter sich einschleicht und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt – eine wichtige Erweiterung zum Schutz Ihres Hausrats.
Im Tarif Hausratversicherung Basic der Janitos Versicherung gilt für Vandalismus bei Einschleichen Folgendes:
In Erweiterung von Abschnitt A 3.3 VHB 2010 gilt:
Vandalismus nach einem Einbruch liegt auch dann vor, wenn der Täter auf die in Abschnitt A 3.2.3 VHB 2010 bezeichnete Art in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe soll den Sachverhalt allgemeinverständlich erklären: Der Versicherungsschutz für Vandalismus greift nicht nur beim klassischen Einbruch. Auch wenn sich ein Täter unbemerkt in den Versicherungsort einschleicht und dort versicherte Sachen absichtlich zerstört oder beschädigt, wird dies als Vandalismus nach einem Einbruch behandelt.
Häufige Fragen
Ist Vandalismus beim Einschleichen mitversichert?
Ja. Vandalismus nach einem Einbruch liegt auch dann vor, wenn der Täter auf die in Abschnitt A 3.2.3 VHB 2010 bezeichnete Art in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Basic.
Auf welchen Bedingungsabschnitt bezieht sich die Erweiterung?
Die Regelung gilt in Erweiterung von Abschnitt A 3.3 VHB 2010 und bezieht sich auf die in Abschnitt A 3.2.3 VHB 2010 bezeichnete Art des Eindringens.
Muss die Zerstörung vorsätzlich erfolgt sein?
Ja. Vandalismus liegt vor, wenn der Täter versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07