Wenn ein Luft-, Schienen-, Kraft- oder Wasserfahrzeug gegen versicherte Sachen prallt, leistet die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung Basic Entschädigung – bei Kraftfahrzeugen allerdings nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer betrieben werden. Was gilt und welche Einschränkung bei Kraftfahrzeugen greift, erfahren Sie hier.
In Ergänzung zu Abschnitt A 2.1.4 VHB 2010 gilt:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall eines Luft-, Schienen-, Kraft- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Für den Anprall von Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz jedoch nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer (Eigentümer, Halter, Fahrer) betrieben werden.
Was bedeutet das konkret?
Prallt ein Fahrzeug – ob aus der Luft, auf Schienen, auf der Straße oder auf dem Wasser – gegen Ihren versicherten Hausrat und beschädigt oder zerstört diesen, ist der Schaden grundsätzlich abgedeckt. Bei Kraftfahrzeugen gilt dies aber nur dann, wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst betrieben haben. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Anprall mitversichert?
Versichert ist der Anprall eines Luft-, Schienen-, Kraft- oder Wasserfahrzeuges.
Welche Schäden werden ersetzt?
Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch den Anprall zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Ist der Anprall eines Kraftfahrzeugs immer versichert?
Nein. Beim Anprall von Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer betrieben werden.
Wer zählt als Versicherungsnehmer im Sinne dieser Regelung?
Als Versicherungsnehmer gelten Eigentümer, Halter und Fahrer.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung gilt in Ergänzung zu Abschnitt A 2.1.4 VHB 2010.