Die Janitos Versicherung schützt in der Hausratversicherung im Tarif Basic vor dem Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub. Selbst das erzwungene Herausgeben der PIN ist abgedeckt – die Entschädigung ist dabei klar begrenzt.
In Erweiterung von Abschnitt A 13.2.2 (1) VHB 2010 gilt:
- Mitversichert ist der Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl oder Raub, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
- Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz, wenn bei einem Raub gemäß Abschnitt A 3.4 VHB 2010 zusätzlich die Herausgabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erzwungen wird.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen nach einem Einbruch oder Raub eine Kunden-, Scheck- oder Kreditkarte entwendet und anschließend missbräuchlich verwendet, kann der dadurch entstandene Schaden über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Das gilt auch, wenn Sie bei einem Raub gezwungen werden, die zugehörige PIN preiszugeben. Die Leistung greift nur, wenn nicht schon eine andere Versicherung dafür aufkommt, und sie ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Ist der Missbrauch von Kredit- und Scheckkarten nach einem Einbruch versichert?
Ja. Mitversichert ist der Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl oder Raub, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Bin ich auch abgesichert, wenn bei einem Raub meine PIN erzwungen wird?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch, wenn bei einem Raub gemäß Abschnitt A 3.4 VHB 2010 zusätzlich die Herausgabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erzwungen wird.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Gilt der Schutz auch, wenn bereits eine andere Versicherung leistet?
Der Missbrauch ist mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.