Die Janitos Versicherung schützt in der Hausratversicherung Basic gegen Diebstahl aus verschlossenen Kfz, Wohnmobilen, Anhängern, Kfz-Dachboxen und Wasserfahrzeugen – erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, was für Elektronik zählt und welche Entschädigungsgrenzen bestehen.
Mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen:
- aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil), dem verschlossenen Anhänger oder aus der auf das Fahrzeug montierten verschlossenen Kfz-Dachbox.
- aus dem mit mindestens einem Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
Es muss sich um fest umschlossene Behältnisse handeln, die vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt dagegen nicht als feste Umschließung.
Elektrische, elektronische und optische Geräte:
Für diese Geräte besteht Versicherungsschutz nur, sofern sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs befanden und von außen für den Täter nicht sichtbar waren.
Ausschluss:
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen inkl. Bargeld.
Entschädigungsgrenzen:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Was bedeutet das konkret?
Wird etwas aus Ihrem abgeschlossenen Auto, Wohnmobil, Anhänger, aus einer montierten Dachbox oder aus dem Innenraum eines Wasserfahrzeugs gestohlen, kann der Verlust mitversichert sein. Wichtig ist, dass das Behältnis wirklich fest verschlossen war und der Täter es gewaltsam geöffnet hat. Für Elektronik gelten besondere Bedingungen, und für die Höhe der Zahlung sind bestimmte Grenzen vorgesehen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl aus meinem Wohnmobil mitversichert?
Ja, mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs einschließlich Wohnmobil, aus dem verschlossenen Anhänger oder aus der auf das Fahrzeug montierten verschlossenen Kfz-Dachbox.
Gilt eine Abdeckung mit Plane oder Persenning als sicherer Verschluss?
Nein. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt nicht als feste Umschließung. Voraussetzung ist ein fest umschlossenes Behältnis, das vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde.
Sind gestohlene Elektronikgeräte aus dem Auto versichert?
Für elektrische, elektronische und optische Geräte besteht Versicherungsschutz nur, sofern sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs befanden und von außen für den Täter nicht sichtbar waren.
Sind Bargeld und Wertsachen mitversichert?
Nein, für Wertsachen inklusive Bargeld besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. Innerhalb dieser Grenze beträgt die Leistung für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Dokumentversion: 2024.07