Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung übernimmt im Tarif Basic die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub, wenn ein Versicherungsfall am Versicherungsort die Anwesenheit erfordert und die Entschädigung voraussichtlich über 10.000 EUR liegt.
Versichert sind:
- die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub, wenn durch den Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A 1 VHB 2010 am Versicherungsort die Anwesenheit des Versicherungsnehmers erforderlich wird und die Entschädigung des Versicherungsfalles voraussichtlich EUR 10.000 übersteigt.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Die Kostenentschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Urlaub sind und zu Hause ein versicherter Schaden eintritt, bei dem Ihre Anwesenheit nötig wird, können die zusätzlichen Kosten für eine vorzeitige Rückreise erstattet werden. Voraussetzung ist, dass der Schaden voraussichtlich eine bestimmte Größenordnung überschreitet. Für die Erstattung gilt zudem eine an die Versicherungssumme gekoppelte Obergrenze.
Häufige Fragen
Wann werden Rückreisekosten aus dem Urlaub erstattet?
Wenn durch den Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A 1 VHB 2010 am Versicherungsort die Anwesenheit des Versicherungsnehmers erforderlich wird und die Entschädigung des Versicherungsfalles voraussichtlich EUR 10.000 übersteigt.
Was gilt als Urlaubsreise?
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Wie hoch ist die Entschädigung für Rückreisekosten begrenzt?
Die Kostenentschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Welche Kosten sind versichert?
Versichert sind die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub unter den genannten Voraussetzungen.
Dokumentversion: 2024.07