Bei der Janitos Versicherung übernimmt die Hausratversicherung im Tarif Basic Schäden durch Rauch und Ruß – etwa wenn Rauch plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt. Auch Rußschäden ohne benannte Gefahr sind bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert.
In Ergänzung zu Abschnitt A 2.1.1 VHB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung:
- für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Rauch bzw. Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig aus im Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, beschädigt oder zerstört werden.
- für Schäden durch Rauch bzw. Ruß an versicherten Sachen, auch wenn diese nicht Folge einer unter Abschnitt A 2.1.1 VHB 2010 genannten Gefahr sind. Die Entschädigung ist hierbei je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Nicht versichert sind Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauches bzw. Rußes entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Rauch oder Ruß unerwartet aus einer Anlage wie Heizung, Herd oder Trockner aus und beschädigt Ihre Sachen, greift der Versicherungsschutz. Auch Rußschäden, die keine Folge einer sonst genannten Gefahr sind, können bis zu einer festgelegten Grenze ersetzt werden. Schäden, die durch dauerhafte Einwirkung entstehen, sind hingegen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Rauch- und Rußschäden sind versichert?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die unmittelbar durch Rauch bzw. Ruß entstehen, der plötzlich bestimmungswidrig aus im Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt.
Sind auch Rußschäden ohne benannte Gefahr abgedeckt?
Ja. Schäden durch Rauch bzw. Ruß an versicherten Sachen sind auch dann versichert, wenn sie nicht Folge einer unter Abschnitt A 2.1.1 VHB 2010 genannten Gefahr sind. Die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauches bzw. Rußes entstehen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Rußschäden ohne benannte Gefahr?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07