Die Hausratversicherung Basic der Janitos Versicherung legt fest, welche Wertsachen außerhalb der ständigen Wohnung nicht versichert sind – etwa in Wochenend- und Ferienhäusern sowie in Zweitwohnungen. Der Beitrag zeigt genau, welche Gegenstände wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle oder Kunstgegenstände vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Abweichend von Abschnitt A § 6 VHB 2010 sind nicht versichert:
(1) In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstiger Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen
- Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen
- alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto-, Film- und andere optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
(2) In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstiger Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen
- Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen
- alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Hausrat außerhalb Ihrer ständigen Wohnung aufbewahren, gilt für bestimmte Wertsachen kein Versicherungsschutz. In selten oder nicht ständig bewohnten Gebäuden wie Ferien- oder Gartenhäusern ist die Liste der ausgeschlossenen Gegenstände umfangreicher als in einer Zweitwohnung, die sich in einem ständig bewohnten Gebäude befindet. Prüfen Sie daher, wo Sie besonders wertvolle Dinge lagern.
Häufige Fragen
Ist Bargeld in einem Ferienhaus versichert?
Nein. In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden sind Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge nicht versichert.
Welche Wertsachen sind in einer Zweitwohnung nicht versichert?
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld, Urkunden, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Sammlungen, alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände nicht versichert.
Sind Antiquitäten im Ferienhaus mitversichert?
Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), sind in nicht ständig bewohnten Gebäuden nicht versichert – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Gibt es einen Unterschied zwischen Ferienhaus und Zweitwohnung?
Ja. In nicht ständig bewohnten Gebäuden ist die Liste ausgeschlossener Gegenstände umfangreicher und umfasst zusätzlich etwa Sachen aus Silber, Schusswaffen, Foto-, Film- und andere optische Apparate sowie Antiquitäten. In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden gilt eine kürzere Liste.