Wird nach einem Einbruch das Telefon missbraucht, übernimmt die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung die entstandenen Mehrgebühren am Festnetzanschluss und bei Mobiltelefonen – bis zu klar festgelegten Höchstgrenzen je Versicherungsfall.
Mitversicherte Kosten:
Mitversichert sind Kosten durch den Missbrauch des Telefon-Festnetzanschlusses bzw. von Mobiltelefonen (Mehrgebühren), nachdem der Täter auf eine nach Abschnitt A 3.2.1 bis 3.2.6 VHB 2010 bezeichnete Art in die Wohnung eingedrungen ist.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung für nachweislich entstandene Mehrkosten ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für Mehrkosten durch den Missbrauch von Mobiltelefonen maximal EUR 500.
Was bedeutet das konkret?
Dringt ein Täter auf die versicherte Weise in die Wohnung ein und verursacht anschließend durch Telefonieren zusätzliche Gebühren, springt der Versicherungsschutz ein. Erstattet werden die nachgewiesenen Mehrkosten – sowohl über den Festnetzanschluss als auch über Mobiltelefone –, wobei jeweils feste Obergrenzen gelten.
Häufige Fragen
Welche Telefonkosten sind nach einem Einbruch mitversichert?
Mitversichert sind die Mehrgebühren durch den Missbrauch des Telefon-Festnetzanschlusses bzw. von Mobiltelefonen, nachdem der Täter auf eine nach Abschnitt A 3.2.1 bis 3.2.6 VHB 2010 bezeichnete Art in die Wohnung eingedrungen ist.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung für nachweislich entstandene Mehrkosten ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Gibt es eine besondere Grenze für Mobiltelefone?
Ja. Im Rahmen der genannten Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für Mehrkosten durch den Missbrauch von Mobiltelefonen maximal EUR 500.
Müssen die Mehrkosten nachgewiesen werden?
Ja. Erstattet werden die nachweislich entstandenen Mehrkosten im Rahmen der genannten Entschädigungsgrenzen.
Dokumentversion: 2024.07