Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung deckt im Tarif Hausratversicherung Basic Schäden durch Verpuffung ab und regelt zudem Leistungen bei Überspannung, Überstrom und Kurzschluss sowie – gegen Prämienzuschlag – den Fahrraddiebstahl mit klaren Pflichten zur Sicherung und Schadenanzeige.
Im Tarif Hausratversicherung Basic gilt für Verpuffung Folgendes:
In Erweiterung von Abschnitt A 2.1 VHB 2010 gilt:
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
4. Überspannung, Überstrom und Kurzschluss
In Ergänzung und teilweise abweichend von Abschnitt A 2.3 VHB 2010 besteht Versicherungsschutz für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
5. Fahrraddiebstahl
Sofern gegen Prämienzuschlag gesondert vereinbart und im Versicherungsschein aufgeführt gilt:
Versichert ist der Diebstahl von Fahrrädern, Fahrradanhängern, Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühlen und Gehhilfen. Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h, die nicht versicherungspflichtig sind (Pedelecs).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für den Hausrat (siehe Abschnitt A 9.2.1 VHB 2010) begrenzt. Die Regelungen zur Vorsorgeversicherung unter Abschnitt A 9.2.2. VHB 2010 finden für diese Leistungsart keine Anwendung.
Sicherungspflichten:
- Wenn sie nicht zur Fortbewegung genutzt werden, müssen Fahrräder, Elektrofahrräder und Fahrradanhänger durch ein eigenständiges Schloss gesichert werden. Fest montierte Schlösser (z. B. Rahmenschlösser) gelten nicht als eigenständig.
- Ist das Fahrrad nicht in Gebrauch, hat der Versicherungsnehmer nach Möglichkeit einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zu nutzen. Er muss dort das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern.
Für die mit den versicherten Sachen lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit den versicherten Sachen abhandengekommen sind.
Nachweis und Obliegenheiten:
- Der Versicherungsnehmer hat geeignete Unterlagen, die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) der versicherten Sachen belegen, zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. Andernfalls ist die Entschädigung auf höchstens EUR 150 begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die versicherte Sache nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß Abschnitt B 8.3 VHB 2010 zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
6. Versicherte Sachen
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Hausratversicherung Basic schließt Schäden durch Verpuffung – also die langsame Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben – in den Schutz ein. Zusätzlich sind Schäden an elektrischen Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge von Blitz oder atmosphärischer Elektrizität abgedeckt. Wer den Fahrraddiebstahl mitversichern möchte, kann dies gegen Aufpreis vereinbaren – dabei sind bestimmte Sicherungs- und Nachweispflichten zu beachten.
Häufige Fragen
Was gilt als Verpuffung?
Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung. Schäden hierdurch sind mitversichert.
Sind auch Pedelecs beim Fahrraddiebstahl versichert?
Ja. Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h, die nicht versicherungspflichtig sind (Pedelecs).
Wie muss ein Fahrrad gesichert werden?
Wird das Fahrrad nicht zur Fortbewegung genutzt, muss es durch ein eigenständiges Schloss gesichert werden. Fest montierte Schlösser wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständig. In einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum ist ein verkehrsübliches Schloss zu verwenden.
Was passiert, wenn ich keine Nachweise zum Fahrrad habe?
Ohne geeignete Unterlagen zu Erwerb und Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) kann Entschädigung nur verlangt werden, wenn die Merkmale anderweitig nachgewiesen werden. Andernfalls ist die Entschädigung auf höchstens EUR 150 begrenzt.
Muss ich einen Fahrraddiebstahl bei der Polizei melden?
Ja. Der Diebstahl ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Zudem ist nachzuweisen, dass die Sache nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurde. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten kann der Versicherer gemäß Abschnitt B 8.3 VHB 2010 kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.