Kommt ein Täter in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Basic zunächst in einen nicht versicherten Raum des Gebäudes und gelangt von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räume, gilt dies ebenfalls als Einbruchdiebstahl – unabhängig davon, ob der Raum privat oder gewerblich genutzt wird.
Einbruch in angrenzende, nicht versicherte Räumlichkeiten:
Als Einbruchdiebstahl gemäß Abschnitt A 3.2 VHB 2010 gilt auch, wenn der Täter in einen nicht versicherten Raum des Gebäudes, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, einbricht und von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Dabei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Was bedeutet das konkret?
Verschafft sich ein Einbrecher zunächst Zugang zu einem Raum des Gebäudes, der selbst nicht versichert ist, und kann er von dort ohne weitere Hürden in die versicherten Räume gelangen, wird dies wie ein Einbruchdiebstahl behandelt. Ob der zunächst betroffene Raum privat oder gewerblich genutzt wird, spielt dabei keine Rolle.
Häufige Fragen
Gilt ein Einbruch über einen nicht versicherten Raum als Einbruchdiebstahl?
Ja. Bricht der Täter in einen nicht versicherten Raum des Gebäudes ein und gelangt von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten, gilt dies als Einbruchdiebstahl gemäß Abschnitt A 3.2 VHB 2010.
Spielt es eine Rolle, ob der nicht versicherte Raum privat oder gewerblich genutzt wird?
Nein. Es ist unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Welche Voraussetzung muss beim Übergang in die versicherten Räume erfüllt sein?
Der Täter muss von dem nicht versicherten Raum aus ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangen.
Muss sich der nicht versicherte Raum im selben Gebäude befinden?
Ja. Es handelt sich um einen nicht versicherten Raum des Gebäudes, in dem sich der versicherte Hausrat befindet.
Dokumentversion: 2024.07