In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gelten im Tarif Advanced klare Pflichten nach einem Schaden: Wer den Schaden über die 24-Stunden-Notrufnummer meldet, sich mit dem Versicherer abstimmt, Belege vorlegt und mithilft, sichert seinen Anspruch. Bei Pflichtverletzungen drohen Leistungskürzungen oder der vollständige Verlust der Entschädigung.
Die versicherte Person hat nach Eintritt des Versicherungsfalls:
- den Schaden dem Versicherer unter der 24-Stunden-Notrufnummer unverzüglich anzuzeigen,
- sich mit dem Versicherer darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen dieser erbringt,
- den Schaden so gering wie möglich zu halten und eventuelle Weisungen des Versicherers zu befolgen,
- dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang ihrer Entschädigungspflicht zu gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorzulegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden,
- den Versicherer bei der Geltendmachung der aufgrund ihrer Leistungen auf sie übergegangenen Ersatzansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und ihm die hierfür benötigten Unterlagen auszuhändigen.
Folgen bei Pflichtverletzungen:
Verletzt die versicherte Person eine der vorgenannten Pflichten vorsätzlich, ist der Versicherer von der Leistungsverpflichtung frei. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Mehrere Erstattungsansprüche:
Hat die versicherte Person aufgrund desselben Schadenfalles neben den Ansprüchen auf Leistungen des Versicherers auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, kann sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die ihren Gesamtschaden übersteigt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden sind Sie gefragt: Melden Sie den Vorfall zügig über die 24-Stunden-Notrufnummer, stimmen Sie sich mit dem Versicherer ab, halten Sie den Schaden möglichst klein und reichen Sie die nötigen Belege ein. Wer diese Mitwirkung ernst nimmt, sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Werden Pflichten missachtet, kann der Versicherer seine Leistung kürzen oder ganz verweigern. Und: Sie können insgesamt nicht mehr erhalten, als Ihr tatsächlicher Schaden beträgt.
Häufige Fragen
Wie muss ich einen Schaden melden?
Der Schaden ist dem Versicherer unter der 24-Stunden-Notrufnummer unverzüglich anzuzeigen.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Sie müssen Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Zudem sind dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung zu Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten und die für Ersatzansprüche gegen Dritte benötigten Unterlagen auszuhändigen.
Was passiert, wenn ich meine Pflichten verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer der Pflichten ist der Versicherer von der Leistungsverpflichtung frei. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens kann der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Kann ich mehr als meinen Schaden erstattet bekommen?
Nein. Bestehen aus demselben Schadenfall neben den Ansprüchen gegen den Versicherer auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, können Sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die Ihren Gesamtschaden übersteigt.
Muss ich mich mit dem Versicherer abstimmen?
Ja. Sie müssen sich mit dem Versicherer darüber abstimmen, ob und welche Leistungen dieser erbringt, und eventuelle Weisungen des Versicherers befolgen.
Dokumentversion: 2024.10