In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung deckt der Vollkaskoschutz im Tarif Advanced Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeugs ab – von allen Ereignissen der Teilkasko über Unfallschäden und mutwillige Handlungen betriebsfremder Personen bis hin zu Schäden beim Transport auf einer Fähre. Welche Vorfälle nicht als Unfallschaden gelten, erfahren Sie hier.
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Ereignisse der Teilkaskoversicherung
Versichert sind alle Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung nach A.2.2.
Unfallschäden
Als Unfall bezeichnet man ein durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
- Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z.B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
- Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z.B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.
- Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
- Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z.B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
- Verwindungsschäden.
Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.
Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, d.h. Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Als berechtigte Personen sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder ein Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, Familie- oder Haushaltsangehörige).
Transport auf einer Fähre
Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass,
- das Schiff strandet, kollidiert, leckschlagt oder untergeht oder
- das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder
- das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Was bedeutet das konkret?
Der Vollkaskoschutz im Tarif Advanced geht über die Teilkasko hinaus: Er umfasst sämtliche Teilkasko-Ereignisse und zusätzlich Unfallschäden, mutwillige oder böswillige Handlungen fremder Personen sowie bestimmte Schäden beim Fährtransport. Ein Unfall setzt dabei eine plötzliche Krafteinwirkung von außen voraus. Reine Betriebs-, Brems- oder Abnutzungsschäden zählen nicht dazu. Diese Paraphrase dient nur der leichteren Verständlichkeit; maßgeblich ist der oben genannte Inhalt.
Häufige Fragen
Was gilt als Unfall im Sinne des Vollkaskoschutzes?
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Welche Schäden gelten nicht als Unfallschaden?
Insbesondere Schäden allein durch einen Bremsvorgang, ausschließlich durch einen Betriebsvorgang (z.B. falsches Bedienen, Betanken oder verrutschende Ladung), durch Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung, Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen sowie Verwindungsschäden.
Sind mutwillige Handlungen fremder Personen versichert?
Ja, versichert sind Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, also Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Wer gilt als berechtigte Person?
Insbesondere Personen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder ein Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten haben (z.B. Arbeitnehmer, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, Familie- oder Haushaltsangehörige).
Welche Schäden sind beim Transport auf einer Fähre versichert?
Versichert sind Schäden, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug wegen der Wetterlage oder des Seegangs über Bord gespült wird oder wenn der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um Fähre, Passagiere oder Ladung zu retten.
Dokumentversion: 2024.10