In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung schützt die Kfz-Haftpflicht im Tarif Advanced nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch weitere mitversicherte Personen wie Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer. Wer im Einzelnen dazugehört und wer eigene Ansprüche geltend machen kann, erfahren Sie hier.
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für den Versicherungsnehmer und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- den Halter des Fahrzeugs
- den Eigentümer des Fahrzeugs
- den Fahrer des Fahrzeugs
- die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion
- den Beifahrer, d.h. Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten
- den Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird
Diese Personen können ihre Versicherungsansprüche selbständig geltend machen.
Was bedeutet das konkret?
Der Haftpflichtschutz im Tarif Advanced gilt nicht nur für die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat. Auch weitere Beteiligte rund um das Fahrzeug – etwa wer es besitzt, fährt oder unter bestimmten Voraussetzungen mitfährt oder dienstlich nutzt – sind einbezogen. Diese Personen sind eigenständig geschützt und müssen sich für ihre Ansprüche nicht ausschließlich auf den Versicherungsnehmer verlassen.
Häufige Fragen
Wer ist neben dem Versicherungsnehmer mitversichert?
Mitversichert sind der Halter, der Eigentümer und der Fahrer des Fahrzeugs, die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, der Beifahrer sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr des Versicherungsnehmers.
Wann ist der Arbeitgeber mitversichert?
Der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr des Versicherungsnehmers ist mitversichert, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Wer gilt als Beifahrer im Sinne der Mitversicherung?
Als Beifahrer gelten Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten.
Können mitversicherte Personen eigene Ansprüche geltend machen?
Ja, diese Personen können ihre Versicherungsansprüche selbständig geltend machen.