Der Teilkaskoschutz im Tarif Advanced der Janitos Versicherung deckt Schäden am Fahrzeug durch Brand, Explosion, Entwendung, Naturgewalten, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss, Glasbruch, Kurzschluss sowie Waschanlagen ab – inklusive Mitversicherung von Ladekarten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen und klar geregelter Höchstgrenzen.
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Brand und/oder Explosion:
Versichert sind Brand und Explosion.
Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.
Die Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Entwendung:
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Die Unterschlagung ist ausnahmslos mitversichert.
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familie- und Haushaltsangehörige).
Bei der Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Diebstahls anlässlich eines Einbruchs (nicht aus dem Kraftfahrzeug) werden die Kosten für den vorsorglichen Austausch der Tür- und Zündschlösser oder die Kosten der Umprogrammierung der Wegfahrsperre bzw. der Steuergeräte ersetzt.
Naturgewalten:
Die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch ist versichert.
- Sturm: eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.
- Erdbeben: eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
- Erdsenkung: eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
- Erdrutsch (z.B. Mure): ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.
- Lawinen: an Berghängen oder von Hausdächern niedergehende Schnee- oder Eismassen.
- Vulkanausbruch: eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Ascheeruptionen oder dem Austritt sonstigen Materialien und Gasen.
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Darüber hinaus ist die mittelbare Einwirkung auf das Elektrofahrzeug bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag versichert. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für die Ladestation, an die das Elektrofahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens angeschlossen ist.
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art:
Der Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren aller Art.
Tierbissschäden:
Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss an der Verkabelung, an Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten verursacht werden.
Ursächliche Folgeschäden an Fahrzeugen sind bis maximal Euro 10.000,- mitversichert.
Glasbruch:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht mitversichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front, Heck, Dach, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung:
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (bspw. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser, Akkumulator von Elektrofahrzeugen, etc.). Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf Euro 4.000,- je Schadenereignis begrenzt.
Schäden bei Nutzung einer automatischen Portalwaschanlage / Autowaschstraße:
Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die sich aufgrund der unmittelbaren Nutzung einer automatischen Portalwaschanlage / Autowaschstraße ereignen.
Soweit ein Dritter Ersatz zu leisten hat, werden vom Versicherer nur die Kosten erstattet, die über die vorausgehende Leistungspflicht des Dritten hinausgehen. Sofern die Leistungspflicht des anderen rechtmäßig bestritten wird, bleibt es bei der vollständigen Leistungsverpflichtung des Versicherers.
Die Erstattungshöhe ist auf maximal Euro 1.000,- je Schadenfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Mitversicherung von Ladekarten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen:
Abweichend von A.2.1.3 ist der Diebstahl von Ladekarten aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum des Kraftfahrzeugs mitversichert. Der Versicherer übernimmt die Kosten für eine neue Karte. Folgeschäden (z.B. finanzieller Schaden durch Missbrauch oder der Verlust eines Kartenguthabens) sind jedoch nicht versichert.
Dokumentversion: 2024.10
Was bedeutet das konkret?
Die Teilkasko im Tarif Advanced schützt das Fahrzeug bei einer Reihe von Ereignissen, die Sie meist nicht selbst verursachen – etwa Feuer, Diebstahl, Unwetter, Wildunfall, Marderbiss oder ein Steinschlag in der Scheibe. Auch typische Themen rund um Elektro- und Hybridfahrzeuge wie Überspannung durch Blitz oder der Diebstahl der Ladekarte sind berücksichtigt. Für einzelne Leistungen gelten dabei jeweils eigene Höchstgrenzen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen und Bedingungen.
Häufige Fragen
Ist ein Marderbiss in der Teilkasko versichert?
Ja. Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss an der Verkabelung, an Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten verursacht werden. Ursächliche Folgeschäden an Fahrzeugen sind bis maximal Euro 10.000,- mitversichert.
Sind Steinschläge an der Scheibe abgedeckt?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, etwa an Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Folgeschäden sind nicht mitversichert.
Ist der Diebstahl der Ladekarte bei einem Elektrofahrzeug versichert?
Ja. Der Diebstahl von Ladekarten aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum des Kraftfahrzeugs ist mitversichert; der Versicherer übernimmt die Kosten für eine neue Karte. Folgeschäden, etwa finanzieller Schaden durch Missbrauch oder der Verlust eines Kartenguthabens, sind nicht versichert.
Welche Naturgewalten sind in der Teilkasko eingeschlossen?
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung durch Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Bis zu welcher Höhe sind Schäden in einer Waschanlage ersetzt?
Schäden am Fahrzeug durch die unmittelbare Nutzung einer automatischen Portalwaschanlage oder Autowaschstraße sind versichert. Die Erstattungshöhe ist auf maximal Euro 1.000,- je Schadenfall und Versicherungsjahr begrenzt.