In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced Versicherungsschutz in Europa und den EU-Gebieten außerhalb Europas – inklusive Regelungen zur Internationalen Versicherungskarte und einer Zusatz-Haftpflicht für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca Police) mit einer langen Länderliste.
Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Der Versicherungsnehmer hat in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Sein Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang seines Versicherungsvertrages.
Internationale Versicherungskarte
War für das Fahrzeug eine am Tage des Schadenereignisses gültige Internationale Versicherungskarte ausgestellt oder wurde durch eine Zusatzvereinbarung zum Abkommen über die Internationale Versicherungskarte darauf verzichtet, so richtet sich bei Auslandsfahrten im Gültigkeitsbereich der Internationalen Versicherungskarte die Leistung des Versicherers mindestens nach den Versicherungsbedingungen und Deckungssummen, die nach den Gesetzen des Besuchslandes vereinbart werden müssen, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca Police)
Im Rahmen der Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland gemäß A.1.6. besteht auch Versicherungsschutz während der Reise bei einem Unfall in folgenden Staaten:
- Andorra
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Kanarischen Inseln
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Madeira
- Malta
- Marokko
- Nordmazedonien
- Moldawien
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Schweden
- die Schweiz
- Serbien
- die Slowakische Republik
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
- Ungarn
- Weißrussland
- Zypern
Hiervon ausgenommen bleibt immer die Bundesrepublik Deutschland.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz aus der Kfz-Versicherung gilt nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und in den zur EU gehörenden Gebieten außerhalb Europas. Im Ausland gilt mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Umfang des jeweiligen Besuchslandes, mindestens jedoch der Umfang des eigenen Vertrages. Für gemietete Fahrzeuge im Ausland gibt es zusätzlich einen erweiterten Schutz (Mallorca Police), der für eine Reihe genannter Länder greift – Deutschland selbst ist davon jedoch stets ausgenommen.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz der Kraftfahrthaftpflichtversicherung?
Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Welcher Versicherungsumfang gilt bei Fahrten im Ausland?
Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des eigenen Versicherungsvertrages.
Was gilt bei einer gültigen Internationalen Versicherungskarte?
Bei Auslandsfahrten im Gültigkeitsbereich der Internationalen Versicherungskarte richtet sich die Leistung des Versicherers mindestens nach den Versicherungsbedingungen und Deckungssummen, die nach den Gesetzen des Besuchslandes vereinbart werden müssen, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Was deckt die Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca Police) ab?
Sie bietet gemäß A.1.6. auch Versicherungsschutz während der Reise bei einem Unfall in einer Reihe genannter Staaten wie unter anderem Spanien, Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz.
Gilt die Mallorca Police auch in Deutschland?
Nein. Von der Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland bleibt die Bundesrepublik Deutschland immer ausgenommen.