Die Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced deckt begründete Schadenersatzansprüche ab und wehrt unbegründete Ansprüche für Sie ab – bei Personen-, Sach- und reinen Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs, einschließlich verbundener Anhänger.
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
Der Versicherungsnehmer wird von Schadenersatzansprüchen frei gestellt, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs
- a) Personen verletzt oder getötet werden,
- b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen,
- c) Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
und deswegen gegen den Versicherungsnehmer oder gegen den Versicherer Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Regulierungsvollmacht:
Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle gegen den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen gemäß A.1.2. AKB geltend gemachten Schadenersatzansprüche im Namen dieses Personenkreises zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben (Regulierungsvollmacht).
Anhänger:
Die Versicherung des Kraftfahrzeugs umfasst auch Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist oder der sich während des Gebrauchs von diesem löst und sich noch in Bewegung befindet. Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht und Beifahrer des Anhängers. Schäden der Insassen des Anhängers sind bis zur Höhe der Grundversicherungssumme eingeschlossen. Als Anhänger im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Auflieger sowie Fahrzeuge, die abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Fügt Ihr Fahrzeug anderen einen Schaden zu, prüft der Versicherer die Ansprüche, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte für Sie ab. Abgedeckt sind dabei Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden. Auch ein angehängter Anhänger und die dort genannten Personen sind einbezogen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben stehende Bedingungstext.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz umfasst?
Erfasst sind Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs, wenn Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt, zerstört werden oder abhandenkommen sowie reine Vermögensschäden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden zusammenhängen.
Was zählt zum Gebrauch des Fahrzeugs?
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Was bedeutet die Regulierungsvollmacht?
Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle gemäß A.1.2. AKB geltend gemachten Schadenersatzansprüche im Namen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Sind Schäden durch einen Anhänger mitversichert?
Ja. Die Versicherung umfasst auch Schäden durch einen Anhänger, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist oder sich während des Gebrauchs löst und noch in Bewegung befindet. Mitversichert sind Halter, Eigentümer, Fahrer, Technische Aufsicht und Beifahrer des Anhängers; Schäden der Insassen sind bis zur Höhe der Grundversicherungssumme eingeschlossen.
Welches Recht und welche Sprache gelten für den Vertrag?
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
Dokumentversion: 2024.10