In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung bilden im Tarif Advanced die vereinbarten Deckungssummen die Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis. Wie Rentenzahlungen berechnet werden, was bei Auslandsschutz gilt und wann der Versicherer sich von weiteren Leistungen befreien kann, erfahren Sie hier.
Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis:
Für die Leistung des Versicherers bilden die vereinbarten Deckungssummen die Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein Schadenereignis. Die Höhe der Deckungssumme kann dem Versicherungsschein entnommen werden.
Wenn die Haftpflichtansprüche die Deckungssummen übersteigen:
Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Deckungssummen, so hat der Versicherer Kosten eines Rechtsstreits nur im Verhältnis der Deckungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen.
Der Versicherer ist berechtigt, sich durch Hinterlegung der Deckungssumme und des hierauf entfallenden Anteils an den entstandenen Kosten eines Rechtsstreits von weiteren Leistungen zu befreien.
Rentenzahlungen an den Geschädigten:
Hat der Versicherte an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Deckungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Deckungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Deckungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Der Rentenwert wird aufgrund der allgemeinen Sterbetafeln für Deutschland mit Erlebensfallcharakter DAV 1997 HUR Männer und Frauen und unter Zugrundelegung des Rechnungszinses, der die tatsächlichen Kapitalmarktzinsen in Deutschland berücksichtigt, berechnet. Hierbei wird der arithmetische Mittelwert über die jeweils letzten zehn Jahre der Umlaufrenditen der öffentlichen Hand, wie sie von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden, zugrunde gelegt.
Nachträgliche Erhöhungen oder Ermäßigungen der Rente werden zum Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns mit dem Barwert einer aufgeschobenen Rente nach der genannten Rechnungsgrundlage berechnet.
- Für die Berechnung von Waisenrenten wird das 18. Lebensjahr als frühestes Endalter vereinbart.
- Für die Berechnung von Geschädigtenrenten wird bei unselbständig Tätigen das vollendete 65. Lebensjahr als Endalter vereinbart, sofern nicht durch Urteil, Vergleich oder eine andere Festlegung etwas anderes bestimmt wird oder sich die der Festlegung zugrunde gelegten Umstände ändern.
Beteiligung an laufenden Rentenzahlungen:
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Deckungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restdeckungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Deckungssumme abgesetzt.
Auslandsschutz mit Internationaler Versicherungskarte:
War für das Fahrzeug eine am Tage des Schadenereignisses gültige Internationale Versicherungskarte ausgestellt, gilt: In der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Scheitern der Erledigung eines Haftpflichtanspruchs:
Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkennung, Befriedigung oder Vergleich an dem Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, ist der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehrschaden an Hauptsache, Zinsen und Kosten dem Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern dieser vom Versicherer hierauf hingewiesen wurde.
Was bedeutet das konkret?
Die Deckungssumme legt fest, bis zu welchem Betrag der Versicherer je Schadenereignis höchstens leistet – nachzulesen im Versicherungsschein. Reichen die vereinbarten Summen nicht aus, um alle Ansprüche zu decken, trägt der Versicherer Rechtsstreit- und Rentenanteile nur anteilig. Für Rentenzahlungen gelten festgelegte Rechnungsgrundlagen und Endalter. Mit gültiger Internationaler Versicherungskarte kann sich der Schutz auch auf bestimmte nichteuropäische Länder erstrecken. Diese Darstellung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe meiner Deckungssumme?
Die Höhe der Deckungssumme kann dem Versicherungsschein entnommen werden. Die vereinbarten Deckungssummen bilden die Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis.
Gelten mehrere zusammenhängende Schäden als ein Schadenereignis?
Ja. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein Schadenereignis.
Was passiert, wenn die Haftpflichtansprüche die Deckungssummen übersteigen?
Dann trägt der Versicherer die Kosten eines Rechtsstreits nur im Verhältnis der Deckungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche. Zudem kann er sich durch Hinterlegung der Deckungssumme und des darauf entfallenden Kostenanteils von weiteren Leistungen befreien.
Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb Europas?
War für das Fahrzeug eine am Tage des Schadenereignisses gültige Internationale Versicherungskarte ausgestellt, erstreckt sich der Schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Der Schutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Vertrags.
Welches Endalter gilt bei der Berechnung von Waisenrenten?
Für die Berechnung von Waisenrenten wird das 18. Lebensjahr als frühestes Endalter vereinbart.