In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Advanced zahlreiche Fahrzeugteile und Zubehör prämienfrei oder ohne Summenbegrenzung in Teil- und Vollkasko mitversichert – etwa fest eingebaute Audio- und Navigationssysteme, Tuning und Sonderausstattung. Erfahren Sie, welche Teile gedeckt sind, welche nicht kaskoversicherbar bleiben und wie sogar Hausratgegenstände bei Diebstahl aus dem Kfz oder aus der Dachbox geschützt sein können.
Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile:
Versichert sind auch die unter A.2.1.2.a) und A.2.1.2.b) als mitversichert aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
a) Prämienfrei mitversicherte Teile:
Soweit in A.2.1.2.b) nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
- aa) fest im Fahrzeug eingebaute oder am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile.
- bb) fest im Fahrzeug eingebaute oder angebaute oder im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugzubehörteile, die ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen und nach der allgemeinen Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen werden (z.B. Schonbezüge, serienmäßige Werkzeuge und Zusatzscheinwerfer, Ladekabel für den Antriebs-Akkumulator des versicherten Fahrzeugs, nicht Edelpelzbezüge).
- cc) im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften mitgeführt werden (z.B. Warndreieck, Verbandskasten, Sicherungen, Leuchtmittel etc.).
- dd) Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), soweit sie zum Schadenzeitpunkt getragen und durch das Schadenereignis beschädigt oder zerstört wurden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist.
ee) Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,
- Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
- nach aa) bis ee) mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während einer Reparatur,
- zum versicherten Fahrzeug (Elektro- oder Hybridfahrzeug) gehörende Ladestation / gehörendes Ladekabel für den Antriebs-Akkumulator (mitversichertes Fahrzeugteil).
b) Mitversicherte Teile ohne Summenbegrenzung:
Die nachfolgend aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile sind mitversichert, soweit sie im Fahrzeug fest eingebaut sind oder am Fahrzeug fest angebaut sind.
Gruppe 1: Radio- und sonstige Audiosysteme, Video, technische Kommunikations- und Leitsysteme:
- Antenne
- Bild- und Tonaufnahme- und -abspielgeräte, z. B. Fernseher mit Antenne, Radio mit Antenne
- CD-Player/Wechsler (auch Kombigeräte)
- HiFi-Komponenten, z. B. Verstärker, Klangprozessoren, Frequenzweichen
- CB-Funkgeräte mit Antenne (auch Kombigeräte)
- Funkanlagen mit Antenne
- Lautsprecher (auch mehrere)
- Satelliten-Navigationssystem/GPS (fest eingebaut)
- Freisprechanlage
- Telefon mit Antenne (fest eingebaut, nur mit Freisprechanlage)
- Verstärker
Gruppe 2: Tuning:
Jede zugelassene Veränderung des Serienzustandes durch das Werk (Werkstuning), den Versicherungsnehmer oder einen Dritten, die zur Leistungssteigerung (Leistungssteigerung ist generell anfragepflichtig), Verbesserung der Fahreigenschaften oder zur Erzielung einer besonders sportlich, leistungsstark oder effektvoll wirkenden Optik vorgenommen wird, z. B.
- Veränderung der Zündanlage, Gemischaufbereitung, Motormechanik, -elektrik, -elektronik, Abgasanlage; jedoch nicht versicherbar sind sogenannte NOx-Anlagen bzw. Lachgasanlagen
- Veränderungen am Fahrwerk (z. B. verstärkte Federn und Dämpfer, Tieferlegungssätze, Spurverbreiterungen, Stabilisatoren)
- Effektlackierung (außer übliche Metalliclackierungen)
- Kotflügelverbreiterung
- Seitenschürzen
- Spoiler
- Breitreifen mit Felgen (sofern eintragungspflichtig)
- Leichtmetallfelgen
Gruppe 3: Sonderausstattung Innenraum:
- Zusätzliche Ausstattung des Innenraumes (Polster, Türen, Armaturenbrett, Dachhimmel, etc.) mit Leder, Wurzelholz oder ähnlichen Materialien
- Spezialsitze
- Kühlbox (fest eingebaut)
- Bar
Gruppe 4: Sonstige Teile:
- Nachgerüstete Erdgas- oder Flüssiggasanlagen (Autogas), die zum Antrieb des Fahrzeuges dienen
- Mikrofon und Lautsprecheranlagen
- Panzerglas
- Postermotive unter Klarlack
- Rundumlicht (Blaulicht etc.)
- Dachkoffer
- Beschläge (Monogramm etc.).
Nicht kaskoversicherbare Gegenstände:
Nicht versichert sind alle nicht oben genannten Teile sowie lose mitgeführte Teile und alle Gegenstände, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient, wie z. B. Mobiltelefone, auch in Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, mobile Navigations- oder Mautsysteme, persönliche Gegenstände der Insassen, Gepäck, Kleidung, Ersatzteile, Bild-, Daten- und Tonträger jeder Art (CD, DVD, Navigations-CD/DVD, Kassetten, MiniDiscs etc.).
Mitversicherung von Hausratgegenständen bei Diebstahl aus KFZ und KFZ-Dachboxen:
Abweichend von A.2.1.3 ist der Diebstahl von Hausratgegenständen aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum des Kraftfahrzeugs oder aus der, auf das Fahrzeug montierten, verschlossenen Kfz-Dachbox mitversichert. Versicherungsschutz besteht nur, wenn es sich um fest umschlossene Behältnisse handelt, die vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt dagegen nicht als feste Umschließung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen inkl. Bargeld sowie elektrische, elektronische und optische Geräte.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass zum Schadenszeitpunkt für die Hausratgegenstände eine ungekündigte Hausrat-Versicherung bei der Janitos Versicherung AG besteht. Die Höhe der Entschädigung der zum Neuwert versicherten Hausratgegenstände ist auf Euro 500,- je Schadenereignis begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
In Teil- und Vollkasko sind viele fest eingebaute oder fest angebaute Teile und Zubehöre Ihres Fahrzeugs automatisch mitgeschützt – von serienmäßigem Zubehör über fest verbaute Audio- und Navigationssysteme bis hin zu Tuning und hochwertiger Innenausstattung. Lose mitgeführte Dinge und persönliche Gegenstände, die nicht dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen, sind hingegen nicht kaskoversichert. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar gestohlener Hausrat aus dem verschlossenen Fahrzeug oder der Dachbox in begrenztem Umfang mitversichert sein.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeugteile sind ohne Mehrbeitrag mitversichert?
Prämienfrei mitversichert sind unter anderem fest eingebaute oder angebaute Fahrzeugteile, serienmäßiges Zubehör und Werkzeug, gesetzlich vorgeschriebene Teile wie Warndreieck und Verbandskasten, getragene oder fest verbundene Schutzhelme sowie außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile wie ein zusätzlicher Radsatz, Schneeketten und Kindersitze. Auch die Ladestation bzw. das Ladekabel eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs zählt dazu.
Sind Tuning und Sonderausstattung mitversichert?
Ja, zugelassene Tuning-Maßnahmen und Sonderausstattung sind ohne Summenbegrenzung mitversichert, sofern sie fest eingebaut oder fest angebaut sind. Eine Leistungssteigerung ist generell anfragepflichtig. Nicht versicherbar sind sogenannte NOx-Anlagen bzw. Lachgasanlagen.
Welche Gegenstände sind nicht kaskoversichert?
Nicht versichert sind alle nicht ausdrücklich aufgeführten Teile sowie lose mitgeführte Teile und Gegenstände, die nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen – etwa Mobiltelefone (auch in einer Halterung), mobile Navigations- oder Mautsysteme, persönliche Gegenstände der Insassen, Gepäck, Kleidung, Ersatzteile sowie Bild-, Daten- und Tonträger.
Ist Hausrat bei Diebstahl aus dem Auto oder der Dachbox versichert?
Der Diebstahl von Hausratgegenständen aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum oder aus einer montierten, verschlossenen Kfz-Dachbox ist mitversichert, wenn das fest umschlossene Behältnis aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde – auch das Aufschneiden von Cabriodächern zählt dazu. Voraussetzung ist eine ungekündigte Hausrat-Versicherung bei der Janitos Versicherung AG. Wertsachen inkl. Bargeld sowie elektrische, elektronische und optische Geräte sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Entschädigung für gestohlenen Hausrat?
Die Entschädigung der zum Neuwert versicherten Hausratgegenstände ist auf Euro 500,- je Schadenereignis begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.10