Die Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung bietet im Tarif Advanced einen klar definierten Versicherungsumfang: Er umfasst den Schadenersatz-Rechtsschutz zur Durchsetzung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen sowie den Verteidigungs-Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten und fahrlässigen Vergehen. Erfahren Sie, wann der Schutz greift und wann er entfällt.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der versicherten Person in Verbindung mit Verkehrsunfällen, die auf gesetzlicher Haftpflicht des Schädigers beruhen;
- b) Verteidigungs-Rechtsschutz für die versicherte Person, wenn ihr in Verbindung mit einem Verkehrsunfall vorgeworfen wird,
- aa) eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben,
- bb) ein Vergehen fahrlässig begangen zu haben,
- cc) durch sein Verhalten im Verkehr ein Vergehen vorsätzlich begangen zu haben.
Im Fall cc) entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherte das Vergehen vorsätzlich begangen hat. In diesem Fall hat der Versicherer Anspruch gegen den Versicherten auf Rückzahlung der vorläufig geleisteten Beträge.
Kein Rechtsschutz besteht, wenn der Fahrer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles:
- nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte,
- zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt war,
- das Fahrzeug nicht zugelassen war oder
- das Fahrzeug nicht mit einem amtlichen Kennzeichen versehen war.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Der Tarif hilft Ihnen, nach einem Verkehrsunfall Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher durchzusetzen. Ebenso unterstützt er Sie bei der Verteidigung, wenn Ihnen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall eine Ordnungswidrigkeit oder ein fahrlässiges Vergehen zur Last gelegt wird. Wird ein vorsätzliches Vergehen rechtskräftig festgestellt oder fehlten wichtige Voraussetzungen wie Fahrerlaubnis oder Zulassung, greift der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Was leistet der Schadenersatz-Rechtsschutz?
Er dient der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der versicherten Person in Verbindung mit Verkehrsunfällen, die auf gesetzlicher Haftpflicht des Schädigers beruhen.
Wann greift der Verteidigungs-Rechtsschutz?
Er greift, wenn der versicherten Person in Verbindung mit einem Verkehrsunfall vorgeworfen wird, eine Ordnungswidrigkeit begangen, ein Vergehen fahrlässig begangen oder durch ihr Verhalten im Verkehr ein Vergehen vorsätzlich begangen zu haben.
Was passiert bei einem vorsätzlichen Vergehen?
Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherte das Vergehen vorsätzlich begangen hat, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Versicherer hat dann Anspruch auf Rückzahlung der vorläufig geleisteten Beträge.
Wann besteht kein Rechtsschutz?
Kein Rechtsschutz besteht, wenn der Fahrer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte, zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt war, das Fahrzeug nicht zugelassen oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen versehen war.