Bei einem Fahrzeugwechsel in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced entfällt eine bestimmte Voraussetzung, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind – etwa Janitos als Vorversicherer und ein bestehender Rabattschutz. Ergänzend gilt der Auslandsschaden-Schutz als Sondervereinbarung.
Bei einem Fahrzeugwechsel nach K.6.1.1. TB entfällt unter folgenden Bedingungen, welche komplett zu erfüllen sind, die Voraussetzung nach A.7.3.2.:
- Der Vorversicherer des Fahrzeugwechsels ist Janitos
- Der Versicherungsnehmer des Fahrzeugwechsels ist mit dem Vorvertrag identisch
- Der Vorvertrag wurde nicht durch den Versicherer gekündigt
- Der Rabattschutz war bis zum Ende des Vorvertrages Vertragsbestandteil
Auslandsschaden-Schutz:
Sofern besonders vereinbart und im Versicherungsschein als mitversichert ausgewiesen, gilt folgende Sondervereinbarung:
Was bedeutet das konkret?
Wer sein Fahrzeug wechselt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer Erleichterung profitieren: Eine sonst geforderte Voraussetzung entfällt, wenn der bisherige Vertrag ebenfalls bei Janitos bestand, derselbe Versicherungsnehmer beteiligt ist, der Vorvertrag nicht durch den Versicherer gekündigt wurde und der Rabattschutz bis zum Vertragsende bestand. Zusätzlich kann ein Auslandsschaden-Schutz als Sondervereinbarung gelten, sofern er ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist.
Häufige Fragen
Wann entfällt beim Fahrzeugwechsel die Voraussetzung nach A.7.3.2.?
Sie entfällt bei einem Fahrzeugwechsel nach K.6.1.1. TB, wenn alle genannten Bedingungen vollständig erfüllt sind.
Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?
Der Vorversicherer muss Janitos sein, der Versicherungsnehmer mit dem Vorvertrag identisch, der Vorvertrag darf nicht durch den Versicherer gekündigt worden sein und der Rabattschutz muss bis zum Ende des Vorvertrages Vertragsbestandteil gewesen sein.
Müssen alle Bedingungen zusammen erfüllt sein?
Ja, die Bedingungen sind komplett zu erfüllen, damit die Voraussetzung nach A.7.3.2. entfällt.
Wann gilt der Auslandsschaden-Schutz?
Der Auslandsschaden-Schutz gilt als Sondervereinbarung, sofern er besonders vereinbart und im Versicherungsschein als mitversichert ausgewiesen ist.