In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced können Ansprüche direkt beim Versicherer geltend gemacht werden, der bis zur vereinbarten Deckungssumme leistet. Erfahren Sie, wie die Deckungssumme ermittelt wird, wann mehrere Schäden als ein Ereignis gelten und welches Recht bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen zur Anwendung kommt.
Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche direkt beim Versicherer geltend machen.
Der Versicherer leistet bis zu der in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssumme. Die Höhe der Deckungssumme kann dem Versicherungsschein entnommen werden.
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Anwendbares Recht:
- Der Versicherer leistet nach deutschem Recht.
- Bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen wird das Recht des Unfalllandes angewendet.
Was bedeutet das konkret?
Sie können sich mit Ihren Ansprüchen unmittelbar an den Versicherer wenden. Er zahlt maximal bis zu der Deckungssumme, die für Ihre Kfz-Haftpflicht vereinbart wurde und die Sie in Ihrem Versicherungsschein finden. Hängen mehrere Schäden zeitlich zusammen und haben dieselbe Ursache, werden sie als ein einziges Ereignis behandelt. Grundlage der Leistung ist das deutsche Recht; nur bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen zählt das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist.
Häufige Fragen
Kann ich meine Ansprüche direkt beim Versicherer geltend machen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche direkt beim Versicherer geltend machen.
Bis zu welcher Höhe leistet der Versicherer?
Der Versicherer leistet bis zu der in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssumme.
Wo finde ich die Höhe der Deckungssumme?
Die Höhe der Deckungssumme kann dem Versicherungsschein entnommen werden.
Wie werden mehrere zusammenhängende Schäden behandelt?
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Welches Recht wird angewendet?
Der Versicherer leistet nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen wird das Recht des Unfalllandes angewendet.