Wer bei der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheins wünscht, benötigt eine besondere Zusage des Versicherers – die sogenannte vorläufige Deckung. So besteht bereits vor Zahlung der Prämie unter bestimmten Bestimmungen vorläufiger Versicherungsschutz.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheins beginnen, bedarf es einer besonderen Zusage des Versicherers oder den hierzu bevollmächtigen Personen (vorläufige Deckung).
Bevor die Prämie gezahlt ist, hat der Versicherungsnehmer nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise beginnt der Schutz erst, wenn der Versicherungsschein eingelöst ist. Möchten Sie schon davor abgesichert sein, ist eine ausdrückliche Zusage des Versicherers oder einer dazu bevollmächtigten Person nötig. Diese vorläufige Deckung sorgt dafür, dass bereits vor der Zahlung der Prämie – nach den geltenden Bestimmungen – Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich?
Grundsätzlich mit der Einlösung des Versicherungsscheins. Soll der Schutz schon vorher beginnen, ist eine besondere Zusage erforderlich.
Was ist eine vorläufige Deckung?
Sie liegt vor, wenn der Versicherer oder eine dazu bevollmächtigte Person zusagt, dass der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheins beginnt.
Besteht Versicherungsschutz auch vor Zahlung der Prämie?
Ja, vor Zahlung der Prämie hat der Versicherungsnehmer nach den geltenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz.
Wer kann die Zusage für den vorzeitigen Schutz geben?
Die besondere Zusage erfolgt durch den Versicherer oder durch die hierzu bevollmächtigten Personen.