In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung greift im Tarif Advanced eine Regelung zur Leistungskürzung: Trotz Pflichtverletzung bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, sofern die Verletzung nicht ursächlich war – außer bei Arglist. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.
Für die Leistungskürzung gilt im Tarif Advanced folgende Regelung:
Abweichend von D.3.1 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Pflicht arglistig verletzt.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einer Pflichtverletzung, muss der Versicherer dennoch leisten, wenn diese Verletzung keinen Einfluss auf den Versicherungsfall oder die Höhe der Leistung hatte. Wird die Pflicht jedoch arglistig verletzt, entfällt dieser Schutz.
Häufige Fragen
Leistet der Versicherer trotz einer Pflichtverletzung?
Ja. Der Versicherer ist zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist.
Wann gilt diese Leistungspflicht nicht?
Sie gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Pflicht arglistig verletzt.
Auf welchen Punkt bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung gilt abweichend von D.3.1 im Tarif Advanced der Kfz-Versicherung.
Was bedeutet „ursächlich“ in diesem Zusammenhang?
Ursächlichkeit bezieht sich darauf, ob die Pflichtverletzung für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls oder für den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers eine Rolle gespielt hat.