Wer in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced seine Pflichten verletzt, riskiert je nach Verschulden den Verlust oder eine Kürzung des Versicherungsschutzes – bei Vorsatz droht sogar völlige Leistungsfreiheit, während grobe Fahrlässigkeit eine anteilige Kürzung nach sich ziehen kann.
Im Tarif Advanced gelten für Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung folgende Regelungen:
Verletzung der in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten:
- Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich eine seiner in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten, hat er keinen Versicherungsschutz.
- Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten grob fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Zusätzliche Voraussetzung bei Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungspflicht im Schadenfall:
Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungspflicht im Schadenfall gilt folgende weitere Voraussetzung: Wir haben den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Halten Sie sich nicht an Ihre vertraglichen Pflichten, kann das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Bei einer absichtlichen (vorsätzlichen) Pflichtverletzung entfällt der Schutz. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig – je nach Schwere des Verschuldens – gekürzt werden. Können Sie belegen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, bleibt der Schutz erhalten. Bei Auskunfts- oder Aufklärungspflichten im Schadenfall muss zudem vorab in Textform auf die Folgen hingewiesen worden sein.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Pflichtverletzung?
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich eine seiner in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten, hat er keinen Versicherungsschutz.
Was gilt bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung?
Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Kann ich den vollen Versicherungsschutz behalten?
Ja. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Welche Voraussetzung gilt bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungspflicht im Schadenfall?
Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit gilt als weitere Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.