Wer sein Fahrzeug in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung verkauft, muss die Veräußerung gemeinsam mit dem Erwerber unverzüglich anzeigen – bleibt die Meldung aus, droht unter den Voraussetzungen des § 97 VVG sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.
Der Versicherungsnehmer und der Erwerber sind verpflichtet, dem Versicherer die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen.
Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Verlust des Versicherungsschutzes.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr versichertes Fahrzeug verkaufen, sollten sowohl Sie als bisheriger Versicherungsnehmer als auch der neue Käufer den Verkauf ohne schuldhaftes Zögern beim Versicherer melden. Wird diese Meldung versäumt, kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Wer muss die Veräußerung des Fahrzeugs anzeigen?
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Erwerber sind verpflichtet, dem Versicherer die Veräußerung des Fahrzeugs anzuzeigen.
Bis wann muss die Veräußerung gemeldet werden?
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Was passiert, wenn die Anzeige unterbleibt?
Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Verlust des Versicherungsschutzes.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced.
Dokumentversion: 2024.10