Wird das Fahrzeug in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced zwangsversteigert, gelten die Regelungen zum Wagniswegfall entsprechend. Erfahren Sie, wie sich Zwangsversteigerung, Fahrzeugverschrottung und Außerbetriebsetzung auf Ihre Prämie auswirken.
In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced Folgendes für die Zwangsversteigerung:
Die Regelungen G.7.1. bis G.7.5. sind entsprechend anzuwenden, wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers zwangsversteigert wird.
Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung):
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen:
- Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Fahrzeug zwangsversteigert, behandelt Janitos diesen Fall so wie einen Wagniswegfall: Es gelten die gleichen Regelungen, die auch greifen, wenn das Fahrzeug etwa verschrottet oder außer Betrieb gesetzt wird. Endet das versicherte Wagnis endgültig, steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, an dem er davon erfährt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer Zwangsversteigerung meines Fahrzeugs?
Wird das Fahrzeug des Versicherungsnehmers zwangsversteigert, sind die Regelungen G.7.1. bis G.7.5. entsprechend anzuwenden.
Bis wann steht dem Versicherer die Prämie zu, wenn das Wagnis wegfällt?
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Was zählt als Wagniswegfall?
Ein Wagniswegfall liegt vor, wenn das versicherte Wagnis endgültig entfällt, zum Beispiel durch eine Fahrzeugverschrottung.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Diese Regelungen gelten in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.10