Wer sein Fahrzeug bei der Janitos Versicherung im Tarif Advanced ruhend stellt, muss es während der Ruheversicherung dauerhaft in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz unterbringen und darf es außerhalb nicht gebrauchen – andernfalls droht Leistungsfreiheit.
Pflichten während der Ruheversicherung:
Während der Dauer der Ruheversicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend abzustellen:
- in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage, Ausnahme: öffentliche Tiefgaragen) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen).
Außerhalb dieser Räumlichkeiten darf das Fahrzeug nicht gebraucht werden.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, ist der Versicherer unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Fahrzeug ruhend gestellt wird, soll es sicher und geschützt untergebracht sein – etwa in einer Garage oder auf einem eingezäunten Grundstück. Solange die Ruheversicherung läuft, darf das Fahrzeug außerhalb dieser Orte nicht genutzt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert, dass der Versicherer im Schadenfall unter bestimmten Voraussetzungen nicht leistet.
Häufige Fragen
Wo muss das Fahrzeug während der Ruheversicherung abgestellt werden?
In einem Einstellraum, zum Beispiel einer Einzel- oder Sammelgarage, oder auf einem umfriedeten Abstellplatz, der etwa durch Zaun, Hecke oder Mauer umschlossen ist.
Zählt eine öffentliche Tiefgarage als zulässiger Einstellraum?
Nein. Öffentliche Tiefgaragen sind ausdrücklich als Ausnahme genannt und gelten nicht als zulässiger Einstellraum.
Darf das Fahrzeug während der Ruheversicherung genutzt werden?
Nein. Außerhalb der genannten Räumlichkeiten darf das Fahrzeug nicht gebraucht werden.
Was passiert bei einer Verletzung dieser Pflicht?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, ist der Versicherer unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
Dokumentversion: 2024.10