Zulassungsfahrten sind in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced klar definiert: Es geht um Fahrten rund um das Zulassungsverfahren – etwa zur Zulassungsstelle für die Stempelplakette, zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung sowie um Fahrten nach Entfernung der Plakette bis zur Außerbetriebsetzung.
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
- Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
- Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
Beschwerdestellen
Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nach A.2.17 nutzen.
Gerichtsstände
Was bedeutet das konkret?
Als Zulassungsfahrten gelten alle Fahrten, die mit dem Zulassungsverfahren Ihres Fahrzeugs zusammenhängen. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten zur Zulassungsstelle, um die Stempelplakette anzubringen, oder Fahrten zur Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung. Auch Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette gehören dazu, solange sie am Tag der Außerbetriebsetzung stattfinden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen.
Zählen Fahrten zur Hauptuntersuchung dazu?
Ja. Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen gelten als Zulassungsfahrten, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
Sind Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette abgedeckt?
Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen gelten bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs als Zulassungsfahrten.
Was gilt bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe in der Kaskoversicherung?
Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nach A.2.17 nutzen.