In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung ist im Tarif Advanced geregelt, bei welchen Gerichten der Versicherer seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen kann – etwa am Wohnsitz oder am Geschäftssitz des Versicherungsnehmers.
Der Versicherer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers örtlich zuständig ist,
- dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung des Betriebs des Versicherungsnehmers befindet, wenn er den Versicherungsvertrag für seinen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen hat.
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherer Forderungen aus dem Vertrag gerichtlich durchsetzen, kann er sich an das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers wenden. Wurde der Vertrag für einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen, kommt zusätzlich das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung dieses Betriebs in Betracht.
Häufige Fragen
Bei welchem Gericht kann der Versicherer klagen?
Der Versicherer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei dem Gericht geltend machen, das für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers örtlich zuständig ist.
Gibt es einen zusätzlichen Gerichtsstand für Betriebe?
Ja. Wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag für seinen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen hat, kann der Versicherer auch das Gericht des Ortes wählen, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung des Betriebs befindet.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced.
Wessen Ansprüche werden hier behandelt?
Es geht um Ansprüche des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag, die dieser gerichtlich geltend machen kann.
Dokumentversion: 2024.10