In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung übernimmt der Versicherer im Tarif Advanced die Kosten eines Sachverständigen nur unter bestimmten Voraussetzungen – nämlich dann, wenn die Beauftragung vom Versicherer veranlasst oder mit ihm abgestimmt war. Was beim freiwilligen Schadenrückkauf eines Kaskoschadens gilt, erfahren Sie hier.
Im Tarif Advanced gilt für Sachverständigenkosten:
- Die Kosten eines Sachverständigen ersetzt der Versicherer nur, wenn die Beauftragung des Sachverständigen durch den Versicherer veranlasst wurde oder mit ihm abgestimmt war.
- Im Falle des freiwilligen Schadenrückkaufs eines Kaskoschadens sind die Sachverständigenkosten vom Versicherungsnehmer ebenfalls zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer erstattet die Kosten für einen Sachverständigen grundsätzlich nur dann, wenn er die Beauftragung selbst veranlasst oder ihr vorher zugestimmt hat. Wird ein Kaskoschaden freiwillig zurückgekauft, trägt der Versicherungsnehmer die Kosten des Sachverständigen selbst.
Häufige Fragen
Wann werden Sachverständigenkosten erstattet?
Der Versicherer ersetzt die Kosten eines Sachverständigen nur, wenn die Beauftragung durch den Versicherer veranlasst wurde oder mit ihm abgestimmt war.
Wer trägt die Kosten beim freiwilligen Schadenrückkauf eines Kaskoschadens?
Im Falle des freiwilligen Schadenrückkaufs eines Kaskoschadens sind die Sachverständigenkosten vom Versicherungsnehmer zu tragen.
Werden Kosten für einen selbst beauftragten Sachverständigen übernommen?
Eine Erstattung erfolgt nur, wenn die Beauftragung durch den Versicherer veranlasst wurde oder mit ihm abgestimmt war. Ist dies nicht der Fall, werden die Kosten nicht ersetzt.
Dokumentversion: 2024.10