Wer mit dem Fahrzeug einen Umweltschaden verursacht, ist in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced abgesichert: Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von öffentlich-rechtlichen Sanierungsansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz frei, ersetzt begründete Ansprüche in Geld und wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab.
Der Versicherungsnehmer hat mit seinem Fahrzeug die Umwelt geschädigt.
Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden können.
Begründete und unbegründete Ansprüche:
- Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz begründet, leistet der Versicherer Ersatz in Geld.
- Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz unbegründet, wehrt der Versicherer diese auf seine Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Regulierungsvollmacht:
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle die ihm zur Abwicklung des Schadens oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit gegen den Versicherungsnehmer, so ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Der Versicherer führt das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Umweltschaden verursachen, springt die Versicherung bei behördlichen Sanierungsforderungen nach dem Umweltschadensgesetz ein. Berechtigte Forderungen werden bezahlt, unberechtigte auf Kosten des Versicherers abgewehrt. Der Versicherer darf zudem die nötigen Schritte gegenüber Behörden und Dritten übernehmen und ein mögliches Verfahren in Ihrem Namen führen.
Häufige Fragen
Welche Umweltschäden sind mitversichert?
Versichert sind öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Ansprüche, die auch ohne das Umweltschadensgesetz bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden können.
Was passiert bei begründeten und bei unbegründeten Ansprüchen?
Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz begründet, leistet der Versicherer Ersatz in Geld. Sind sie unbegründet, wehrt der Versicherer diese auf seine Kosten ab; dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Wer führt das Verfahren bei einem Rechtsstreit?
Kommt es zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Er führt das Verfahren im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.