In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung legt der Tarif Advanced fest, welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – etwa Vorsatz, Schäden durch Kernenergie, bestimmte Umweltschäden, Ausbringungsschäden sowie bewusste Verstöße gegen Umweltschutzregelungen. Ein Überblick über alle geltenden Ausschlüsse.
Allgemeine Ausschlüsse Vorsatz, Schäden durch Kernenergie:
Die Regelungen gemäß A.2.16. AKB (z.B. Vorsatz oder Kernenergie) und die Einschränkungen gemäß A.1.5 AKB gelten entsprechend.
Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umweltschäden:
Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
Ausbringungsschäden:
Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass
- diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen,
- diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder
- in andere Grundstücke abdriften.
Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen:
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.
Vertragliche Ansprüche:
Nicht versichert sind Ansprüche, die auf Grund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über die gesetzlichen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers hinausgehen.
Kraftfahrer als Ersatzpflichtige nach dem § 3 Absatz 1 Ziff. 1 USchadG:
Alle Ansprüche die gemäß § 3 Absatz 1 Ziff. 1 USchadG i.V.m. der Anlage 1 eine verschuldensunabhängige Haftung für alle Umweltschäden beinhalten, insbesondere die, die durch die Beförderung gefährlicher oder umweltschädlicher Güter auf der Straße verursacht worden sind, sind ausgeschlossen (insbesondere giftige Mülltransporte, Gefahrguttransporte und gentechnische Arbeiten).
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsausschluss beschreibt Situationen, in denen kein Versicherungsschutz besteht. Im Tarif Advanced sind unter anderem vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden durch Kernenergie sowie bestimmte Umweltschäden nicht abgedeckt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch das bewusste Missachten von Umweltschutzvorschriften entstehen, sowie Ansprüche, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen. Diese Aufstellung dient als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die Vertragsbedingungen.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden versichert?
Nein. Für Vorsatz gelten die Regelungen gemäß A.2.16. AKB, sodass solche Schäden ausgeschlossen sind.
Sind Umweltschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Schäden durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt.
Wann sind Ausbringungsschäden ausnahmsweise gedeckt?
Wenn die Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.
Sind vertraglich vereinbarte Zusatzansprüche versichert?
Nein. Ansprüche, die auf Grund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über die gesetzlichen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers hinausgehen, sind nicht versichert.
Was gilt bei Schäden durch bewusste Umweltverstöße?
Schäden durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, sind nicht versichert.