Bei der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced geht ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt – das gilt besonders bei ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherern und beim Auslandsschaden-Schutz mit Vorleistung.
Steht dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt.
Dies gilt insbesondere für Ersatzansprüche gegen ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer.
Wendet sich der Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall zuerst an den Versicherer (Auslandsschaden-Schutz), ist dieser gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Vorleistung verpflichtet.
Leistungen Dritter werden auf die Leistungen des Versicherers angerechnet bzw. können nicht mehr vom Versicherer gefordert werden.
Vom Versicherer erbrachte Entschädigungsleistungen kann der Versicherungsnehmer nicht mehr von einem Anderen verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer einen Schaden ersetzt, tritt er in die Rechte des Versicherungsnehmers gegenüber einem Dritten ein. Vereinfacht gesagt: Wer für den Schaden verantwortlich ist, kann anschließend vom Versicherer in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsnehmer kann eine bereits erhaltene Entschädigung nicht zusätzlich noch von einem anderen verlangen, und Zahlungen Dritter werden auf die Leistung des Versicherers angerechnet.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt.
Gilt der Anspruchsübergang auch bei ausländischen Versicherern?
Ja. Der Übergang gilt insbesondere für Ersatzansprüche gegen ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer.
Was bedeutet der Auslandsschaden-Schutz?
Wendet sich der Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall zuerst an den Versicherer, ist dieser gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Vorleistung verpflichtet.
Werden Zahlungen Dritter berücksichtigt?
Ja. Leistungen Dritter werden auf die Leistungen des Versicherers angerechnet bzw. können nicht mehr vom Versicherer gefordert werden.
Kann ich eine bereits erhaltene Entschädigung nochmals von jemand anderem fordern?
Nein. Vom Versicherer erbrachte Entschädigungsleistungen kann der Versicherungsnehmer nicht mehr von einem Anderen verlangen.