In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung legt der Tarif Advanced fest, wann kein Versicherungsschutz besteht: etwa bei vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführten Schäden, beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, bei Motorsportveranstaltungen, durch Kernenergie sowie bei Erdbeben, Kriegsereignissen und inneren Unruhen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Schädiger vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt.
Anspruchsverzicht:
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit der Versicherungsnehmer Ansprüche oder diese Ansprüche sichernde Rechte aufgibt, die ihm gegen Dritte, insbesondere gegen den ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer, zustehen, und der Versicherer deshalb keinen Ersatz verlangen kann.
Gesetzlicher Forderungsübergang:
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit kongruente Ansprüche versicherter Personen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen auf Dritte (z. B. Sozialversicherungsträger im In- und Ausland) übergehen oder wenn diese gegenüber einem Dritten im Inland geltend gemacht werden können. Insoweit gilt auch ein Abtretungsverbot für die mitversicherten Personen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht berechtigter Fahrer:
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei Eintritt des Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.2.2. dar.
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Kernenergie:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
KaskoExtraSchutz:
Sofern besonders vereinbart und im Versicherungsschein als mitversichert ausgewiesen, gilt folgende Sondervereinbarung für Personenkraftwagen:
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Advanced nennt bestimmte Situationen, in denen die Kfz-Versicherung nicht leistet. Dazu zählen vor allem absichtlich verursachte Schäden, das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder Berechtigung, die Teilnahme an genehmigten Motorsportveranstaltungen sowie Schäden durch Kernenergie, Erdbeben, Krieg, innere Unruhen oder staatliche Maßnahmen. Auch der Verzicht auf eigene Ansprüche und der gesetzliche Übergang von Forderungen auf Dritte können den Schutz entfallen lassen. Diese Paraphrase dient nur der besseren Verständlichkeit.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Schädiger vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt.
Was gilt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei Eintritt des Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war.
Besteht Schutz bei Motorsportveranstaltungen?
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen. Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung der Pflichten nach D.2.2. dar.
Sind Schäden durch Krieg oder Kernenergie abgedeckt?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie sowie für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.