Wer mit dem Tarif Advanced der Janitos Versicherung in der Kfz-Versicherung einen Schaden erlebt, sollte das Ereignis von der Polizei protokollieren lassen – sofern das dem Versicherungsnehmer möglich und zumutbar ist. Was genau dahintersteckt, erfahren Sie hier.
Der Versicherungsnehmer muss das Ereignis von der Polizei in einem Protokoll festhalten lassen, sofern es dem Versicherungsnehmer möglich und zumutbar ist.
Dokumentversion: 2024.10
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem versicherten Ereignis, gehört es zu den Aufgaben des Versicherungsnehmers, die Polizei hinzuzuziehen und den Vorfall in einem Protokoll dokumentieren zu lassen. Diese Pflicht besteht dann, wenn es für den Versicherungsnehmer möglich und zumutbar ist.
Häufige Fragen
Muss ich das Ereignis von der Polizei protokollieren lassen?
Ja, der Versicherungsnehmer muss das Ereignis von der Polizei in einem Protokoll festhalten lassen, sofern es ihm möglich und zumutbar ist.
Gilt diese Pflicht in jedem Fall?
Die Pflicht gilt, sofern es dem Versicherungsnehmer möglich und zumutbar ist, das Ereignis von der Polizei protokollieren zu lassen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif Advanced der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung.
Wer ist für das Polizeiprotokoll verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist dafür verantwortlich, das Ereignis von der Polizei in einem Protokoll festhalten zu lassen.