In der Kfz-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung kann sich die Leistungsfreiheit erweitern, wenn der Versicherungsnehmer die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise verletzt – etwa durch Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung oder wahrheitswidrige Angaben.
Beschränkung der Leistungsfreiheit bei Vorsatz:
Hat der Versicherungsnehmer die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach E.1.2 und E.1.3 vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise verletzt, erweitert sich die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je Euro 5.000,- pro Schadenfall.
Als besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen gelten insbesondere:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- unterlassene Hilfeleistung
- bewusst wahrheitswidrige Angaben dem Versicherer gegenüber
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Pflicht gegenüber dem Versicherer nicht nur versehentlich, sondern absichtlich und in besonders gravierender Form verletzen, kann der Versicherer über die üblichen Grenzen hinaus von der Leistung frei werden – hier bis zu höchstens 5.000 Euro pro Schadenfall. Das betrifft etwa Fälle wie Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung oder bewusst falsche Angaben.
Häufige Fragen
Wann erweitert sich die Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Wenn der Versicherungsnehmer die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach E.1.2 und E.1.3 vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise verletzt.
Welche Verhaltensweisen gelten als besonders schwerwiegend?
Insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung sowie bewusst wahrheitswidrige Angaben dem Versicherer gegenüber.
Bis zu welchem Betrag reicht die erweiterte Leistungsfreiheit?
Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von höchstens je Euro 5.000,- pro Schadenfall.
Gilt die Erweiterung auch bei einfacher Fahrlässigkeit?
Nein, die erweiterte Leistungsfreiheit setzt eine vorsätzliche und besonders schwerwiegende Verletzung der Pflichten voraus.