Die Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung regelt im Tarif Advanced, wann eine Entschädigung fällig wird: Nach Feststellung von Zahlungspflicht und Höhe erfolgt die Auszahlung innerhalb von zwei Wochen – und bei längerer Prüfung ist sogar ein angemessener Vorschuss möglich.
Fälligkeit der Entschädigung:
Sobald der Versicherer seine Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt hat, zahlt er diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Vorschuss bei längerer Prüfung:
Hat der Versicherer seine Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen, so kann der Versicherungsnehmer einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Steht fest, dass der Versicherer zahlen muss und wie hoch die Entschädigung ausfällt, überweist er das Geld zeitnah. Zieht sich die Ermittlung der genauen Summe länger hin, muss man nicht unbedingt auf die gesamte Auszahlung warten, sondern kann bereits einen angemessenen Teilbetrag als Vorschuss erhalten.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Sobald der Versicherer seine Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt hat, zahlt er diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Kann ich einen Vorschuss verlangen?
Ja. Hat der Versicherer seine Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich die Höhe der Entschädigung aber nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen, kann der Versicherungsnehmer einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.
Ab wann läuft die Monatsfrist für den Vorschuss?
Die Frist von einem Monat läuft ab der Schadenanzeige. Lässt sich innerhalb dieses Monats die Höhe der Entschädigung nicht feststellen, ist ein angemessener Vorschuss möglich.
In welchem Tarif gelten diese Regelungen?
Diese Regelungen zur Fälligkeit gelten in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Advanced.