In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung regelt der Tarif Advanced, wie Schadenersatzansprüche des Fahrers gegen Dritte auf den Versicherer übergehen, wenn Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung erbracht werden – und wann dieser Übergang bei Familienangehörigen ausgeschlossen ist.
Schadenersatzansprüche des Fahrers gegen Dritte gehen in Höhe der Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung auf die Janitos Versicherung AG über.
Auf Verlangen der Janitos Versicherung AG ist der Fahrer verpflichtet, Schadenersatzansprüche gegen Dritte an die Janitos Versicherung AG abzutreten, soweit er Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung erhält.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Fahrers gegen einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, ist der Übergang bzw. die Verpflichtung zur Abtretung ausgeschlossen, es sei denn, der Angehörige hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Was bedeutet das konkret?
Erhält der Fahrer Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung, kann er nicht zusätzlich in gleicher Höhe von einem Dritten Ersatz verlangen. Stattdessen gehen seine Ansprüche gegen den Dritten in Höhe der erbrachten Leistungen auf den Versicherer über, damit dieser sich das Geld beim eigentlichen Verursacher zurückholen kann. Bei einem im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen bleibt dieser Anspruchsübergang jedoch grundsätzlich aus – nur bei vorsätzlicher Schadensverursachung greift die Regelung auch dort.
Häufige Fragen
In welcher Höhe gehen die Ansprüche auf den Versicherer über?
Schadenersatzansprüche des Fahrers gegen Dritte gehen in Höhe der Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung auf die Janitos Versicherung AG über.
Muss der Fahrer seine Ansprüche abtreten?
Auf Verlangen der Janitos Versicherung AG ist der Fahrer verpflichtet, Schadenersatzansprüche gegen Dritte an die Janitos Versicherung AG abzutreten, soweit er Leistungen aus der Fahrerschutzversicherung erhält.
Was gilt, wenn sich der Anspruch gegen einen Familienangehörigen richtet?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen einen mit dem Fahrer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, ist der Übergang bzw. die Verpflichtung zur Abtretung ausgeschlossen.
Gibt es eine Ausnahme beim Ausschluss gegenüber Familienangehörigen?
Ja. Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Angehörige den Schaden vorsätzlich verursacht hat.