In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung lässt sich der Rabattschutz im Tarif Advanced nur unter bestimmten Bedingungen vereinbaren – etwa einer Mindesteinstufung in SF-Klasse 4 und keinem belastenden Schaden in den letzten 12 Monaten. Was gilt und was passiert, wenn eine Voraussetzung fehlt.
Der Rabattschutz kann vereinbart werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Vertrag muss in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in der SF-Klasse 4 eingestuft sein. Erstreckt sich der Rabattschutz auch auf die Fahrzeugvollversicherung, muss auch dieser Vertrag mindestens in der SF-Klasse 4 eingestuft sein.
- Innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Rabattschutzes ist kein belastender Schaden gemäß Ziffer K.4.2. TB im Versicherungsvertrag oder Vorvertrag angefallen.
- Umfasst ein Versicherungsvertrag eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung, kann der Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten abgeschlossen werden.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine der Voraussetzungen (A.7.3.1. – A.7.3.3.) bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt ist, entfällt der Rabattschutz rückwirkend für beide Versicherungsarten. In diesem Fall erfolgt für alle Schadenfälle – auch zwischenzeitlich eingetretene Schäden – eine Rückstufung des Vertrages gemäß M.1.1. TB.
Was bedeutet das konkret?
Der Rabattschutz ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Vertrag muss ausreichend hoch schadenfrei eingestuft sein und darf in der jüngeren Vergangenheit keinen belastenden Schaden aufweisen. Deckt der Vertrag sowohl Haftpflicht als auch Vollkasko ab, gilt der Rabattschutz nur für beide gemeinsam. Werden die Bedingungen nicht eingehalten, kann der Schutz nachträglich wegfallen und der Vertrag wird zurückgestuft.
Häufige Fragen
Welche SF-Klasse ist für den Rabattschutz nötig?
Der Vertrag muss in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in der SF-Klasse 4 eingestuft sein. Erstreckt sich der Rabattschutz auch auf die Fahrzeugvollversicherung, muss auch dieser Vertrag mindestens in der SF-Klasse 4 eingestuft sein.
Darf in der Vergangenheit ein Schaden angefallen sein?
Innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Rabattschutzes darf kein belastender Schaden gemäß Ziffer K.4.2. TB im Versicherungsvertrag oder Vorvertrag angefallen sein.
Kann der Rabattschutz nur für die Haftpflicht abgeschlossen werden?
Umfasst ein Versicherungsvertrag eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung, kann der Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten abgeschlossen werden.
Was passiert, wenn eine Voraussetzung nicht erfüllt war?
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine der Voraussetzungen (A.7.3.1. – A.7.3.3.) bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt war, entfällt der Rabattschutz rückwirkend für beide Versicherungsarten. Für alle Schadenfälle – auch zwischenzeitlich eingetretene Schäden – erfolgt dann eine Rückstufung des Vertrages gemäß M.1.1. TB.