Bei der Janitos Versicherung im Tarif Advanced der Kfz-Versicherung erfolgt die Zahlung der Entschädigung innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung von Höhe und Zahlungspflicht. Zudem gelten klare Regeln zur Abtretung von Ansprüchen, zur Schadenfreiheitsklasse beim Auslandsschaden-Schutz sowie zur Zahlung für mitversicherte Personen.
Fälligkeit der Zahlung:
Sobald die Höhe der Entschädigung und die Zahlungspflicht des Versicherers festgestellt wurden, wird innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung gezahlt.
Abtretung Anspruch an Dritte:
Einen Anspruch auf die Entschädigung kann der Versicherungsnehmer vor der endgültigen Feststellung ohne die ausdrückliche Genehmigung des Versicherers weder abtreten noch verpfänden.
Keine Anwendung der Schadenfreiheitsklasse:
- Die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung findet keine Anwendung auf den Beitrag zum Auslandsschaden-Schutz.
- Eine Inanspruchnahme des Auslandsschaden-Schutzes hat keine Belastung bzw. Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Folge.
Zahlung für eine mitversicherte Person:
Der Versicherungsnehmer kann die Zahlung des Versicherers für eine mitversicherte Person an sich nur mit Zustimmung des Versicherers verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Nach Feststellung von Entschädigungshöhe und Zahlungspflicht erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von zwei Wochen. Bevor der Anspruch endgültig feststeht, dürfen Sie ihn nicht ohne Zustimmung des Versicherers an Dritte weitergeben oder verpfänden. Der Auslandsschaden-Schutz wirkt sich nicht auf Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflicht aus. Möchten Sie eine Zahlung, die einer mitversicherten Person zusteht, selbst erhalten, benötigen Sie dafür die Zustimmung des Versicherers.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung ausgezahlt?
Die Zahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Höhe der Entschädigung und die Zahlungspflicht des Versicherers festgestellt wurden.
Darf ich meinen Entschädigungsanspruch an Dritte abtreten?
Vor der endgültigen Feststellung kann der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die Entschädigung ohne die ausdrückliche Genehmigung des Versicherers weder abtreten noch verpfänden.
Wirkt sich der Auslandsschaden-Schutz auf meine Schadenfreiheitsklasse aus?
Nein. Die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung findet keine Anwendung auf den Beitrag zum Auslandsschaden-Schutz. Eine Inanspruchnahme führt nicht zu einer Belastung bzw. Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.
Kann ich eine Zahlung für eine mitversicherte Person an mich verlangen?
Das ist nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.