In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung entfällt der Versicherungsschutz, sobald der Versicherungsnehmer eine seiner Pflichten vorsätzlich verletzt. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen – wer nachweist, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat, behält den Schutz.
Leistungsfreiheit im Tarif Advanced:
- Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz, sobald er vorsätzlich eine seiner in D.1 und D.2 geregelten Pflichten verletzt hat.
- Bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer die Verletzung der Pflicht aus D.2.1 nicht entgegenhalten, soweit er durch den Versicherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, geschädigt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wer seine vereinbarten Pflichten absichtlich verletzt, verliert den Versicherungsschutz vollständig. Bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung kann der Versicherer seine Leistung anteilig kürzen – je nachdem, wie schwer das Verschulden wiegt. Kann der Versicherungsnehmer belegen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, bleibt der Schutz erhalten. Ein Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht selbst gesteuert hat, muss sich die Verletzung der Pflicht aus D.2.1 nicht entgegenhalten lassen.
Häufige Fragen
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz, sobald er vorsätzlich eine seiner in D.1 und D.2 geregelten Pflichten verletzt hat.
Was passiert bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung?
Der Versicherer ist berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Kann der Versicherungsschutz trotz Pflichtverletzung bestehen bleiben?
Ja. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Gilt die Pflichtverletzung auch gegenüber einem Fahrzeuginsassen?
Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer die Verletzung der Pflicht aus D.2.1 nicht entgegenhalten, soweit er durch den Versicherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, geschädigt wurde.