In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung muss der Versicherungsnehmer alles tun, was zur Aufklärung eines Schadenereignisses und zur Bestimmung der Leistungspflicht nötig ist – vom Verhalten am Unfallort über wahrheitsgemäße Angaben bis zum Vorlegen von Nachweisen und dem Befolgen von Weisungen.
Der Versicherungsnehmer muss alles zu tun, was zur Aufklärung des Schadenereignisses und der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist. Der Versicherungsnehmer muss dabei insbesondere folgende Pflichten beachten:
- Der Versicherungsnehmer darf den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen oder die dabei erforderliche Wartezeit zu beachten. Ist die erforderliche Wartezeit abgelaufen oder hat der Versicherungsnehmer sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt, muss er die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch).
- Der Versicherungsnehmer muss unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass der Versicherungsnehmer uns in Textform antwortet.
- Der Versicherungsnehmer muss uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es ihm billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen.
- Der Versicherungsnehmer muss unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für ihn zumutbar ist.
- Der Versicherungsnehmer muss uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es ihm zumutbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, wird von Ihnen erwartet, dass Sie bei der Klärung mithelfen. Dazu gehört, am Unfallort die nötigen Feststellungen zu ermöglichen, Fragen des Versicherers ehrlich und vollständig zu beantworten, angeforderte Nachweise beizubringen, zumutbare Weisungen zu befolgen und Untersuchungen zu ermöglichen. Diese Punkte helfen dem Versicherer, den Hergang und den Umfang seiner Leistungspflicht zu beurteilen.
Häufige Fragen
Was umfasst die Aufklärungspflicht?
Der Versicherungsnehmer muss alles tun, was zur Aufklärung des Schadenereignisses und zur Bestimmung des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist.
Darf ich nach einem Unfall den Unfallort verlassen?
Der Versicherungsnehmer darf den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen oder die erforderliche Wartezeit zu beachten. Hat er sich berechtigt oder entschuldigt entfernt oder ist die Wartezeit abgelaufen, muss er die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch).
Wie muss ich Fragen des Versicherers beantworten?
Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zur Leistungspflicht sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Der Versicherer kann verlangen, dass in Textform geantwortet wird.
Muss ich Nachweise vorlegen und Weisungen befolgen?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss angeforderte Nachweise vorlegen, soweit ihm die Beschaffung billigerweise zugemutet werden kann, und die für die Aufklärung erforderlichen Weisungen befolgen sowie Untersuchungen ermöglichen, soweit dies zumutbar ist.
Dokumentversion: 2024.10