Bei Meinungsverschiedenheiten in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung können sich Versicherungsnehmer an die zuständige Aufsicht wenden: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Hier finden Sie die Kontaktdaten und den wichtigen Hinweis, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kann er sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsicht wenden.
Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht:
- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Tel.: 0228 41080
- Fax: 0228 4108 1550
Der Versicherungsnehmer möchte bitte beachten, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit der Betreuung unzufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung hat, kann sich zusätzlich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Diese Aufsicht ist die BaFin. Sie beaufsichtigt das Versicherungsunternehmen, entscheidet aber keine einzelnen Streitfälle verbindlich, da sie keine Schiedsstelle ist.
Häufige Fragen
An welche Aufsicht kann ich mich wenden?
Bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung können Sie sich an die für den Versicherer zuständige Aufsicht wenden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht.
Wie erreiche ich die BaFin?
Die BaFin erreichen Sie unter Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, per E-Mail an poststelle@bafin.de, telefonisch unter 0228 41080 sowie per Fax unter 0228 4108 1550.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Wer beaufsichtigt den Versicherer?
Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht.
Dokumentversion: 2024.10