In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung entsteht der Anspruch auf Rechtsschutz erst mit Eintritt eines Rechtsschutzfalles – je nach Fallart ab dem Schadenereignis oder ab einem Verstoß gegen Rechtspflichten. Erfahren Sie, welche zeitlichen Voraussetzungen gelten und wann kein Rechtsschutz besteht.
Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles:
- a) im Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß A.4.2.1.a) von dem Schadenereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt;
- b) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll.
- c) die Voraussetzungen nach A.4.4.1.a) A.4.4.1.b) müssen nach Beginn des Versicherungsschutzes gemäß A.4.3. und vor dessen Beendigung eingetreten sein.
Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend. Jeder Rechtsschutzfall bleibt jedoch außer Betracht, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten oder – soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt – beendet ist.
Es besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach A.4.4.1.b.) ausgelöst hat.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Rechtsschutz greift, muss ein Rechtsschutzfall eingetreten sein. Der maßgebliche Zeitpunkt richtet sich danach, um welche Art von Fall es sich handelt: Beim Schadenersatz zählt das Schadenereignis, in anderen Fällen der Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften. Dieser Zeitpunkt muss innerhalb der Vertragslaufzeit liegen. Ziehen sich Fälle über einen längeren Zeitraum oder sind mehrere Fälle beteiligt, gelten besondere zeitliche Regeln.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Rechtsschutz?
Der Anspruch besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles. Im Schadenersatz-Rechtsschutz ab dem Schadenereignis, das dem Anspruch zugrunde liegt, in allen anderen Fällen ab dem Zeitpunkt eines Verstoßes gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften.
Welcher Zeitpunkt gilt, wenn sich ein Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt?
Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich.
Was gilt, wenn mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich sind?
Sind mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend. Jeder Rechtsschutzfall bleibt jedoch außer Betracht, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten oder – soweit er sich über einen Zeitraum erstreckt – beendet ist.
Wann besteht kein Rechtsschutz?
Es besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach A.4.4.1.b.) ausgelöst hat.
Innerhalb welches Zeitraums müssen die Voraussetzungen eintreten?
Die Voraussetzungen nach A.4.4.1.a) A.4.4.1.b) müssen nach Beginn des Versicherungsschutzes gemäß A.4.3. und vor dessen Beendigung eingetreten sein.